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Assistenzpflege auch in der Reha

20.12.2010
2023-08-30T11:26:12.7200Z
1 Min

Gesundheit

Menschen mit Behinderung sollen nach dem Willen der Linksfraktion Assistenzkräfte auch in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nutzen können. Der Bundestag überwies am vergangenen Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/3746) zu weiteren Beratung in den Gesundheitsausschuss. Für Die Linke betonte Ilja Seifert, es entstehe kein großer Aufwand. Der Entwurf schließe lediglich eine Gesetzeslücke. Die CDU-Abgeordnete Maria Michalk zeigte sich in der Debatte offen für das Anliegen. Gleichwohl wolle ihre Fraktion "die Daten aber erst einmal dahin gehend prüfen, wie es um die praktische Umsetzung steht", sagte Michalk.

Nach derzeitiger Gesetzeslage können Behinderte die Assistenzleistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt in Anspruch nehmen. Aus Sicht der Linken greift diese Regelung zu kurz. Es mehrten sich Hinweise, dass Menschen mit Behinderung Vorsorge- und Rehaleistungen nicht in Anspruch nehmen, da die Frage der Assistenz nicht geklärt sei.

Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis sagte, ihre Fraktion unterstütze die Forderung nach Ausweitung der Assistenzpflege auf Einrichtungen der stationären Vorsorge und der Rehabilitation. Ähnlich äußerte sich auch die Grünen-Pflegeexpertin Elisabeth Scharfenberg. Sie mahnte zugleich eine grundlegende Weiterentwicklung des Assistenzpflegebedarfsgesetzes an. Der FDP-Abgeordnete Erwin Lotter betonte hingegen, der Gesetzentwurf gehe "an der Realität vorbei". Die geschätzten Mehrkosten in Höhe von rund 150.000 Euro seien "reines Wunschdenken".