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Kostbares Vertrauen

20.12.2010
2023-08-30T11:26:12.7200Z
1 Min

KÜNDIGUNGSSCHUTZ

Im Ausschuss für Arbeit und Soziales sind die drei Oppositionsfraktionen am vergangenen Donnerstag mit Initiativen für einen höheren Kündigungsschutz bei Bagatelldelikten gescheitert. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP stimmten gegen zwei Gesetzentwürfe der Fraktionen von SPD (17/648) und Die Linke (17/649) sowie gegen einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1986). Die Oppositionsfraktionen wollten die Voraussetzungen für Kündigungen wegen Bagatelldelikten gesetzlich verengen. Bei Delikten mit nur geringem wirtschaftlichen Schaden solle beim ersten Vorfall in der Regel nur einen Abmahnung ausgesprochen werden, forderten die Parlamentarier. Die Linksfraktion hatte darüber hinaus verlangt, dass Kündigungen aufgrund des Verdachts einer Pflichtverletzung durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen werden sollen.

Die Abgrenzung, was eine Bagatelle sei und was nicht, sei schwierig, hieß es bei der CDU/CSU-Fraktion. Es ginge um das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dieses würde auch durch derartige Delikte torpediert. Die Konsequenz einer Verletzung des Vertrauensverhältnisses könne nur die fristlose Kündigung sein. Ähnlich argumentierte die FDP-Fraktion. Sie betonte, man könne mit der Rechtsprechung in diesem Bereich gut leben, eine Reform sei nicht notwendig.