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Bundestag für mehr Datenschutz

20.12.2010
2023-08-30T11:26:12.7200Z
2 Min

INNERES

Der Bundestag dringt auf mehr Anstrengungen beim Datenschutz - und das in seltener Einmütigkeit: Einstimmig verabschiedete das Parlament am Donnerstag vergangener Woche eine entsprechenden Entschließung (17/4179) und folgte damit einer Beschlussempfehlung des Innenausschusses, in dem die Vorlage von allen fünf Fraktionen gemeinsam eingebracht worden war. Danach soll die Bundesregierung unter anderem prüfen, wie der Datenschutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann.

Man sehe mit Sorge, wie es die Vielzahl der Datenverarbeitungen und das "unaufhörliche Anwachsen" von Datenbeständen den Bürgern "immer schwerer macht, ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht auch tatsächlich auszuüben", heißt es in der 16 Punkte umfassenden Entschließung. Eine Stärkung der Betroffenenrechte sei deswegen dringend geboten. Eine Profilbildung, die ein besonderes Gefährdungspotenzial in sich berge, sei nur zulässig, wenn sie durch eine entsprechende gesetzliche Grundlage erlaubt ist oder der Betroffene wirksam eingewilligt hat. Auch müsse die Sammlung personenbezogener Daten ohne Kenntnis der Betroffenen wieder zur Ausnahme werden. Die verantwortlichen Stellen müssen der Entschließung zufolge grundsätzlich zu einer umfassenden Information der Betroffenen verpflichtet werden. Außerdem müssten die Rechte auf Auskunft, Löschung, Sperrung oder Widerspruch "in ihrer Ausübung und Durchsetzung bürgerfreundlicher werden und auch im Kontext des Internet einfach handhabbar und realisierbar sein".

Für wirkungsvollen Datenschutz insbesondere im Internet sei es unerlässlich, dass auch die Betroffenen selbst verantwortungsvoll mit ihren personenbezogenen Daten umgehen und die Möglichkeiten technischer Schutzmaßnahmen nutzen, heißt es in dem Beschluss weiter. Hierfür fehle es aber noch immer an der "erforderlichen Sensibilität für mögliche Gefahren und an Wissen darüber, welche Maßnahmen des Selbstschutzes möglich und sinnvoll sind". Aufklärung und entsprechendes technisches Knowhow seien deswegen wichtige datenschutzpolitische Ziele. Diesen Aufgaben solle sich die Bundesregierung verstärkt widmen.

Zudem wird in der Entschließung darauf verwiesen, dass staatliche Stellen zunehmend die ihnen eingeräumte Befugnis nutzten, sich im Kontenabrufverfahren über die von Bürger eingerichteten Konten zu informieren. Hierbei handele es sich um Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, bei denen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten sei. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, "schnellstmöglich den Prüfauftrag aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen und nach Auswertung der Ergebnisse der stetigen Ausweitung der Abfragen durch wirksame Maßnahmen zu begegnen".