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Lücke bei ALG II-Empfängern schließen

20.12.2010
2023-08-30T11:26:12.7200Z
2 Min

PETITIONEN

Der Petitionsausschuss setzt sich dafür ein, die Finanzierungslücke zu schließen, die entsteht, wenn ein im Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherter Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) ist. Die Abgeordneten beschlossen daher vergangenen Mittwoch einstimmig, die darauf abzielende Forderung einer Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

Wie aus der Begründung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses hervorgeht, besteht zwar für ALG-II-Empfänger eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies gelte jedoch nicht für Personen, die unmittelbar vor dem Bezug von ALG II privat krankenversichert waren - ebenso wenig für jene, die davor weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren und hauptberuflich selbstständig erwerbstätig oder versicherungsfrei sind. Derzeit bestehe für diesen Personenkreis auch nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums eine "Regelungslücke". So sei der zuständige Leistungsträger laut Gesetz nur verpflichtet, den Betrag zu übernehmen, der auch für einen in der GKV versicherten Bezieher von ALG II bezahlt würde. Dies entspreche in der Regel einem Betrag von 130 Euro. Für Versicherte im Basistarif der PKV werde zwar im Falle der Hilfebedürftigkeit nach ALG II der Beitrag von rund 570 Euro auf rund 285 halbiert. Dennoch, konstatierte der Petitionsausschuss, bleibe dem Versicherten eine "ungedeckte Beitragslücke" von rund 155 Euro monatlich.

Der Petitionsausschuss erinnert in seiner Beschlussempfehlung daran, dass 2007 im Rahmen der Verhandlungen zur damaligen Gesundheitsreform die beschriebene Regelungslücke bekannt gewesen sei. Leider sei es jedoch nicht gelungen, eine entsprechende Klarstellung zu erreichen. Vor diesem Hintergrund hält es der Ausschuss für "angezeigt", dass die Bundesregierung bestrebt ist, nach Lösungen für das aufgezeigte Problem zu suchen.