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Privatisierung kann weitergehen

20.12.2010
2023-08-30T11:26:12.7200Z
1 Min

Haushalt

Die Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) in den neuen Bundesländern kann weitergehen. Der Bundestag stimmte am vergangnen Freitag dem Gesetzentwurf der Koalitionfraktionen CDU/CSU und FDP (17/3183) zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach Paragraf 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung auf Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (17/4236) in geänderter Fassung zu. Entschließungsanträge der Linksfraktion (17/4254) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/4255) lehnte das Plenum ab.

Die BVVG hat seit 1992 den gesetzlichen Auftrag, in den neuen Ländern ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren. Die BVVG verkauft die Flächen auf Grundlage des modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung. Seit 2004 seien Preissteigerungen bei den zu privatisierenden landwirtschaftlichen Flächen von fast 100 Prozent zu verzeichnen. Nichtwirtschaftende Alteigentümer haben die Möglichkeit, Flächen begünstigt für einen Betrag bis zur Höhe einer Ausgleichsleistung zu kaufen. Voraussetzung dafür ist ein bestandskräftiger Bescheid über die dazu erforderlichen Anträge. Verzögerungen bei den Bescheiden sind nach Ansicht der Fraktionen deshalb problematisch, weil nichtwirtschaftende Alteigentümer aufgrund dieser Teuerung immer weniger Flächen erwerben können.

Der entsprechende Paragraf des Ausgleichsleistungsgesetzes wird daher so geändert werden, dass Verzögerungen bei Bescheiden über Ausgleichsleistungen die Erwerbsmöglichkeiten nicht mehr beeinträchtigen sollen. So soll für die Berechnung des Kaufpreises der Verkehrswert vom 1. Januar 2004 zugrunde liegen.