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Aus Plenum und Ausschüssen : Mehr Rechte für Normenkontrollrat

20.12.2010
2023-08-30T11:26:12.7200Z
2 Min

WIRTSCHAFT

Der Normenkontrollrat soll mehr Kompetenzen erhalten. Ein entsprechender Gesetzentwurf (17/1954) wurde am vergangenen Freitag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP vom Bundestag angenommen. Die Linksfraktion stimmte gegen die Änderungen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne enthielt sich.

Der Nationale Normenkontrollrat ist ein unabhängiges Beratungs- und Kontrollorgan der Bundesregierung. Aufgabe der acht Mitglieder unter dem Vorsitz des ehemaligen Staatssekretär Johannes Ludewig ist es zu prüfen, welche Bürokratiekosten ein neues Gesetz verursacht und diesen Aufwand möglichst gering zu halten. Das Gremium wurde 2006 eingesetzt. Seitdem enthält jeder Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Passage, in der die berechneten Bürokratiekosten einer neuen Regelung für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung aufgeführt sind.

Durch den verabschiedeten Gesetzentwurf werden die Kompetenzen des Normenkontrollrates erweitert: Künftig soll er nicht nur Gesetzentwürfe der Bundesregierung, sondern auch der Fraktionen (auf deren Wunsch) und des Bundesrates prüfen. Außerdem soll das Gremium sämtliche finanzielle Folgen untersuchen, die ein neues Gesetz auslöst. Bislang prüften die Mitglieder des Kontrollrates nur, welche zusätzlichen Informationspflichten für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltung entstehen.

Der CDU-Abgeordnete Kai Wegner beklagte in seiner zur Protokoll gegebenen Rede, dass die Wirtschaft aktuell noch jährliche Bürokratiekosten von 50 Milliarden Euro zu tragen habe. Ziel der Bundesregierung sei es, bis Ende 2011 die Ausgaben um 25 Prozent im Vergleich zu 2006 zu senken.

SPD-Abgeordnete Andrea Wicklein sagte, Bürokratieabbau sei für manche zum Synonym für "Staatsabbau" geworden. Der SPD gehe es jedoch nicht darum, bewährte soziale Standards zu reduzieren oder "notwendige Aufgaben des Staates infrage zu stellen".