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Unterrichtsende in der »Schule der Nation«

VERTEIDIGUNG Im Jahr 1957 rückten die ersten Wehrpflichtigen zur Bundeswehr ein. In diesem Jahr wird sie in eine Berufs- und Freiwilligenarmee umgewandelt

17.01.2011
2023-08-30T12:16:34.7200Z
5 Min

Deutschland wird sich dieses Jahr von der "intelligenteren Armee" verabschieden. So hatte der ehemalige Generalinspekteur der Bundeswehr, Hartmut Bagger, die Wehrpflichtarmee im Jahr 1996 bezeichnet. "Die Wehrpflicht", so argumentierte Bagger, "schafft die Möglichkeit, das gesamte Potenzial an Intelligenz, Fähigkeiten und beruflicher Ausbildung unserer jungen Bürger zu nutzen. Wir profitieren von diesem Potenzial nicht nur bei den Wehrpflichtigen, wir gewinnen aus ihm auch die Hälfte unseres Führungsnachwuchses an Offizieren und Unteroffizieren. Qualität und Kultur der Führung in der Bundeswehr, aber auch Professionalität werden wesentlich von der Wehrpflicht abhängen." Und er warnte: "Der mit einer Freiwilligenarmee häufig verbundene Verzicht auf Pluralität kann zu einem Verlust an geistiger Vitalität führen." In Politik und Militär galten die Worte Baggers über mehr als fünf Jahrzehnte als Credo in der Verteidigungspolitik. Doch zukünftig werden in der Bundeswehr keine Wehrpflichtigen mehr dienen, sondern nur noch Berufs- und Zeitsoldaten sowie Freiwillige.

Zum 1. Juli 2011 soll die allgemeine Wehrpflicht - und damit verbunden auch der zivile Ersatzdienst - in Deutschland per Gesetz ausgesetzt werden. Und bereits ab dem 1. März werden nach den Planungen von Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) keine Wehrpflichtigen mehr einrücken. Somit bleiben jene 12.150 jungen Männer, die am 3. Januar dieses Jahres ihren sechsmonatigen verpflichtenden Militärdienst angetreten haben, für absehbare Zeit die letzten Wehrpflichtigen in der Geschichte der Bundesrepublik.

Keine Grundgesetzänderung

Abgeschafft wird die Wehrpflicht, die in der Bundesrepublik im Zuge der Wiederbewaffnung am 21. Juli 1956 eingeführt worden war, jedoch nicht. Der Artikel 12a des Grundgesetzes, nach dem Männer "vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet" werden können, bleibt unangetastet. Dies bedeutet, dass der Bundestag die Wehrpflicht - zum Beispiel im Spannungsfall oder gar im Verteidigungsfall - jederzeit durch eine erneute Gesetzesänderung wieder einführen kann. Eine Abschaffung der Wehrpflicht, wie dies seit Jahren von Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei gefordert wird, würde auch keine parlamentarische Mehrheit finden.

Die Aussetzung der Wehrpflicht soll durch ein entsprechendes Wehrrechtsänderungsgesetz, das die Bundesregierung Ende vergangenen Jahres beim Bundesrat eingebracht hat, verankert werden (Bundesratsdrucksache 859/10). Voraussichtlich ab Mitte Februar wird dann der Bundestag über die Gesetzesvorlage beraten.

Wehrplicht in Nato und EU

Seit dem Ende des Kalten Krieges haben die meisten Mitgliedstaaten der Nato und der Europäischen Union die Wehrpflicht abgeschafft oder ausgesetzt. Selbst Frankreich, das Mutterland der modernen Wehrpflicht - dort war die Wehrpflicht 1793 nach der französischen Revolution eingeführt worden -, hat sich bereits 2001 vom Pflichtdienst an der Waffe verabschiedet. Lediglich vier der 28 Nato-Staaten halten bislang noch an der Wehrpflicht fest: die Türkei, Griechenland, Norwegen und Dänemark. In Dänemark gilt jedoch eine Sonderregelung. Es besteht zwar nach wie vor eine viermonatige Wehrpflicht. Allerdings werden junge Männer nur dann zum Militärdienst gezogen, wenn sich nicht genügend Freiwillige zu den Streitkräften melden. Das Modell einer freiwilligen Wehrpflicht war zuletzt auch von der SPD präferiert worden.

Eine Armee der Wehrpflichtigen ist die Bundeswehr faktisch bereits seit Jahren nicht mehr. Unter den 255.000 Soldaten waren die 55.000 Wehrpflichtigen gegenüber den Berufs- und Zeitsoldaten schon deutlich in der Minderheit. Mitte der 1980er Jahre stellten die 230.000 Wehrpflichtigen noch fast die Hälfte der damals 495.000 Mann starken Truppe.

Abgenommen hat wegen der stetigen Truppenreduzierung und der verschärften Musterungsbedingungen die Zahl derer, die überhaupt zum Wehr- oder Ersatzdienst gezogen wurden. So haben von den 440.000 wehrpflichtigen Männern des Geburtsjahrgangs 1980 nur noch 137.500 (31,25 Prozent) Wehrdienst und 152.000 (34,54 Prozent) Zivildienst oder einen anderen Ersatzdienst geleistet. Dem gegenüber standen aber 150.500 Männer (34,2 Prozent), die ausgemustert oder aus anderen Gründen nicht zum Wehr- oder Ersatzdienst einberufen wurden. Diese Entwicklung hatte massive Zweifel am Grundsatz der Wehrgerechtigkeit aufkommen lassen.

Freiwilliger Wehrdienst

Parallel zur Aussetzung der Wehrpflicht wird die Bundeswehr insgesamt verkleinert. Auf bis zu 185.000 Soldaten soll die Truppenstärke sinken. Um einen Ausgleich für die wegfallenden Wehrpflichtigen zu schaffen, aus deren Reihen sich in der Vergangenheit Berufs- und Zeitsoldaten rekrutierten, sollen in der Truppe von Morgen bis zu 15.000 Frauen und Männer dienen, die sich für einen freiwilligen Wehrdienst von sechs bis 23 Monaten zur Fahne melden. Um die in diesem Jahr durch den Wegfall der Wehrpflicht entstehenden Personalengpässe bei den Mannschaftsdienstgraden aufzufangen, will der Bund eine Prämie an diejenigen Mannschaftssoldaten zahlen, die sich weiterverpflichten. Bis zu 65 Millionen Euro sollen dafür aus dem Verteidigungshaushalt aufgebracht werden.

Überhaupt wird die angestrebte Reform der Streitkräfte den Bund zunächst einmal viel Geld kosten, bis mittel- und langfristig die angestrebten Einsparungen im Verteidigungshaushalt erreicht werden. Das ursprünglich anvisierte Sparziel von bis 8,4 Milliarden Euro, so räumte Verteidigungsminister Guttenberg erst kürzlich ein, ließe sich jedoch nicht halten. Dies wäre nur bei einer Verkleinerung der Bundeswehr auf 163.000 Soldaten machbar gewesen.

Zusätzliche Kosten entstehen durch den Anstieg der Studentenzahlen an den Hochschulen zwischen 2011 und 2015 um 34.000 bis 59.000. Aus den Verpflichtungen des Hochschulpaktes und dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden auf Bund und Länder nach Berechungen der Regierung Mehrausgaben zwischen 1,035 und 1,765 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 zukommen.

Für Probleme sorgt die Aussetzung der Wehrpflicht auch im sozialen Bereich. Die Lücken, die die ausbleibenden Zivildienstleistenden hinterlassen, versucht die Regierung mit der Schaffung eines Bundesfreiwilligendienstes (siehe Artikel rechts) zu kompensieren, über den der Bundestag ebenfalls bis zum Sommer entscheiden muss.

Die Verkleinerung der Streitkräfte wird zudem Folgen für die Zahl und die Größe der Bundeswehrstandorte haben. Derzeit machen die Planer im Verteidigungsministerium jedoch noch keine Angaben darüber, wie viele und welche Standorte davon betroffen sein werden. Ein konkretes Stationierungskonzept wird nach Auskunft der Regierung erst Mitte des Jahres vorliegen. Zuletzt war das Stationierungskonzept im Jahr 2004 durch den damaligen Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) überarbeitet worden, das eine Reduzierung der Standorte um 100 auf 390 bis zum Jahr 2010 vorsah. Die betroffenen Kommunen klagten schon damals über den damit verbundenen Verlust von Arbeitsplätzen und Kaufkraft.

Leitbilder

Als nach den Befreiungskriegen in Preußen im Zuge der preußischen Reformen 1813 die Wehrpflicht eingeführt wurde, fungierte die Armee als "Schule der Nation", in der das nationale Zusammengehörigkeitsgefühl gestärkt werden sollte. In der Bundesrepublik galt der Wehrpflichtige über ein halbes Jahrhundert als das personifizierte Leitbild vom "Staatsbürger in Uniform" und als Garant für die Verankerung demokratisch kontrollierter Streitkräfte in der Gesellschaft. Der Bundestag wird auch darüber wachen müssen, dass diesen bewährten Prinzipien in der Parlamentsarmee Bundeswehr auch in Zukunft Geltung verschafft wird.