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Entscheidung noch vor Ostern

PID Voraussichtlich wird es drei Entwürfe zum Umgang mit der umstrittenen Methode geben

17.01.2011
2023-08-30T12:16:35.7200Z
2 Min

Die Vorstellungen darüber, wie die Präimplantationsdiagnostik (PID) geregelt werden soll, gehen weit auseinander - doch über den Zeitplan sind sich alle Fraktionen einig: so schnell wie möglich. Noch vor Ostern soll die Reform das Parlament passieren. Bei der PID werden im Reagenzglas entstandene Embryos Zellen entnommen, um sie auf Erbkrankheiten zu untersuchen. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren im Juli vergangenen Jahres für nicht strafbar erklärt. Das geltende Embryonenschutzgesetz enthalte kein entsprechendes Verbot, befanden die Karlsruher Richter. Bis eine gesetzliche Regelung steht, ist die PID daher faktisch erlaubt.

Drei Entwürfe werden voraussichtlich von den Abgeordneten zur Abstimmung im Bundestag - bei der es keine Fraktionsdisziplin geben wird - ins Rennen geschickt. Eine fraktionsübergreifende Gruppe um Peter Hintze (CDU) und Ulrike Flach (FDP) hatte bereits im Dezember ein Papier vorgelegt, nach dem die PID dann erlaubt sein soll, wenn die Gefahr einer Tod- oder Fehlgeburt besteht oder es in der Familie schwere Erbschäden gibt. Ihre Begründung: Es sei Betroffenen nicht erklärbar, warum eine Untersuchung von Zellen in der Petri-Schale verboten werden sollte, die Untersuchung im Mutterleib aber jederzeit möglich sei.

"Frauen zuzumuten, trotz vorhandener Erbkrankheiten erst schwanger zu werden und dann möglicherweise die Schwangerschaft abbrechen zu müssen, halte ich für frauenfeindlich", erklärt die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann, die der Gruppe angehört. "Man schickt ein Paar sehenden Auges in eine unerträgliche Situation."

Reimann hofft, dass die anderen angekündigten Entwürfe zügig vorgelegt werden, damit die Parlamentsdebatte beginnen kann. Einen weiteren Gruppenantrag werden wohl die Abgeordneten René Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) einbringen. Die PID soll nach ihren Vorstellungen nur dann zulässig sein, wenn eine Erkrankung des Kindes zu einer Fehlgeburt oder zum Tod in den ersten Lebensjahren führen könnte. Demnach könnten besonders solche Frauen das Verfahren nutzen, die bereits Fehl- und Totgeburten hinter sich haben.

Eine dritte Gruppe um den CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg dringt auf ein umfassendes Verbot der PID. Ihre Vertreter glauben, dass das Verfahren eine moralisch nicht zu rechtfertigende Selektion zwischen lebenswertem und -unwertem Leben bedeute. Bislang liegen nur Eckpunkte vor. Sensburg zufolge solle es allerdings "zeitnah" zu einer Einigung kommen. Sensburg favorisiert die Einführung eines PID-Verbots im Gendiagnostikgesetz und spricht sich gegen eine Neufassung des Embryonenschutzgesetzes aus: "Da wäre die Gefahr zu groß, dass man gleichzeitig anfängt, andere, eigentlich geregelt geglaubte, ethische Fragen - wie etwa die Eizellenspende - neu zu diskutieren." Seine Bedenken sind begründet: Ähnlich wie die PID vor dem Urteil ist das umstrittene Verfahren in Deutschland verboten, aber in vielen Nachbarländern erlaubt.