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Blutproben leichter machen

17.01.2011
2023-08-30T12:16:35.7200Z
1 Min

RECHT

Staatsanwaltschaft und Polizei sollen nach Ansicht des Bundesrates künftig wie Richter die Entnahme von Blutproben anordnen dürfen, um den Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten nachzuweisen. Zu diesem Zweck hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf (17/4232) vorgelegt. Darin heißt es, die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe stehe nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nur Richtern zu. Der Bundesrat argumentiert, eine effektive Strafverfolgung insbesondere von alkoholisierten oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Fahrern erfordere eine möglichst umgehende Entscheidung über die Entnahme einer Blutprobe. Verzögerungen bei der Blutentnahme verminderten wegen des schnellen Abbaus etwa der Alkoholkonzentration im Blut die Genauigkeit der Feststellung. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Vorschlag des Bundesrates "näher prüfen" zu wollen.