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Einigung über Pauschbetrag

24.01.2011
2023-08-30T12:16:36.7200Z
1 Min

FINANZEN

Die Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 auf 1.000 Euro soll noch im Jahre 2011 und nicht wie von der christlich-liberalen Koalition ursprünglich geplant erst 2012 wirksam werden. Ein Vertreter der Bundesregierung erläuterte am Mittwoch im Finanzausschuss, die Entlastung der Arbeitnehmer könne mit der Dezember-Gehaltsabrechnung wirksam werden. Da die Lohnsteueranmeldung für die Dezember-Gehälter erst im Januar 2012 erfolgen werde, werde diese "Dezember-Lösung" erst den Bundeshaushalt 2012 belasten. Das Bundeskabinett will sich am 2. Februar mit der Maßnahme befassen.

Außerdem teilte die Regierung mit, dass 17 der im Steuervereinfachungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen bereits 2011 wirksam werden sollen, 12 Maßnahmen erst ab 2012. Die Bundesregierung wolle, so wurde weiter mitgeteilt, die mit dem Vereinfachungsgesetz vorgesehenen Entlastungen von 590 Millionen Euro allein tragen. Somit würden Länder und Kommunen nicht belastet.

CDU/CSU- und FDP-Fraktion begrüßten übereinstimmend den Vorschlag, die Entlastung der Arbeitnehmer bereits mit der Dezember-Gehaltsabrechnung vorzunehmen. Die Union wies darauf hin, mit der Kasssenwirksamkeit erst im Jahre 2012 sei die Maßnahme leichter finanzierbar. Die FDP lobte das Vorhaben "als sehr gute Maßnahme ohne überbordende Bürokratie". Die Oppositionsfraktionen verlangten Aufklärung über das Wirksamwerden weiterer Maßnahmen wie der Gewährung von Kindergeld bei volljährigen Kindern in Schul- und Berufsausbildung. Hier soll in Zukunft auf die Einkommensüberprüfung verzichtet werden. Die Regierung erklärte, die Koalition habe sich darauf verständigt, die Änderung 2012 wirksam werden zu lassen.