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Freie Finanzberater »müssen sich warm anziehen«

14.02.2011
2023-08-30T12:16:37.7200Z
3 Min

FINANZEN

Die Koalitionsfraktionen haben am Mittwoch im Finanzausschuss eine Regulierung der Tätigkeit freier Finanzberater angekündigt. Regelungen für diesen Kreis würden von der Koalition noch vor der Sommerpause vorgelegt. "Die werden sich noch warm anziehen müssen", versicherte die Unionsfraktion. Auch die FDP-Fraktion versicherte, die Koalition habe in diesem Bereich viel vor. So solle es für die freien Berater einheitliche Haftungsregelungen geben. Das werde "ein Quantensprung im Verbraucherschutz" werden, so die FDP-Fraktion.

Die Unionsfraktion hatte zuvor auf Fragen der Opposition im Finanzausschuss klargestellt, dass der Kreis der freien Finanzberater nicht vom Geltungsbereich des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (17/2628, 17/3803, 17/4710) erfasst wird, dem der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmte. Die Linksfraktion enthielt sich. Am Freitag stimmte der Bundestag zu.

Ein Sprecher der Unionsfraktion hatte im Finanzausschuss die zahlreichen von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen an dem Regierungsentwurf erläutert. So soll etwa das für Wertpapiere vorgeschriebene Produktinformationsblatt nur bei Kaufempfehlungen ausgehändigt werden müssen, nicht aber bei Verkaufsempfehlungen.

Am zentralen Register für Anlageberater von Finanzinstituten hielt die Koalition fest. So müssen die Institute ihre Anlageberater der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Auf Nachfragen der Oppositionsfraktion versicherte der CDU/CSU-Sprecher, die Registrierungspflicht gelte auch für Vertriebsverantwortliche und "Compliance-Beauftragte". Man wolle mit der Registrierung aber "keine Verkehrssünderkartei" schaffen. Die BaFin müsse bei Verdacht auf Falschberatung jeden Einzelfall prüfen. Als "ultima ratio" könne ein Mitarbeiter für zwei Jahre von der Beratungstätigkeit ausgeschlossen werden. Man sei sich bewusst, dass die Mitarbeiter das letzte Glied in einer langen Kette seien. Offene Immobilienfonds müssen in Zukunft mehr Eigenkapital vorhalten. Die Quote wird von 30 auf 50 Prozent erhöht. Zwei Drittel aller Fonds hätten diese Quote schon. Dadurch könne die Rendite sinken, aber die Sicherheit für die Anleger werde sich erhöhen, so die Unionsfraktion. Um Kleinanlegern entgegenzukommen, dürfen sie in Zukunft unabhängig von den neuen Kündigungsfristen Anteile im Wert von 30.000 Euro pro Halbjahr an die offenen Immobilienfonds zurückgeben. Bisher war ein Betrag von 5.000 Euro im Monat vorgesehen. Damit wird für den Privatanleger "zusätzliche Flexibilität" geschaffen.

Die SPD-Fraktion zeigte sich in der Diagnose mit der Union einig, "dass der Mitarbeiter das schwächste Glied in der Kette ist". Nur greife die Koalition zur falschen Therapie, wenn sie 300.000 Berater registrieren wolle. Das sei ein "bürokratisches Monster". In der Zahl seien Vertriebsverantwortliche und "Compliance-Beauftragte" nicht einmal enthalten. Die SPD-Fraktion verlangte, die einfachen Berater von der Registrierungspflicht auszunehmen. Andernfalls hätten 20 Mitarbeiter bei der BaFin ein Register von 400.000 Namen zu verwalten. Das sei nicht zielführend. Nur die "Sünder unter den Beratern" sollten dem Register gemeldet werden.

Die Linksfraktion wies auf den Teil des Gesetzentwurfs hin, in dem durch verschärfte Meldepflichten bei Aktienkäufen ein "Anschleichen" an Unternehmen zwecks Übernahme verhindert werden soll. Auch mit dieser Neuregelung würden deutsche Unternehmen der Gefahr ausgesetzt bleiben, dass sie übernommen und mit Schulden überhäuft würden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisierte, dass das Anlegerschutzgesetz keine Vorschriften zum Grauen Markt und zu den Zertifikaten enthalte.

Abgelehnt wurden mehrere Gesetzentwürfe und Anträge der Oppositionsfraktionen zum Anlegerschutz (17/2136, 17/3481, 17/3540, 17/3210, 17/4721,17/4722, 17/4723).