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Die Menschenrechte im Visier

Institution Berliner Einrichtung besteht seit zehn Jahren / Information und Forschung

28.02.2011
2023-08-30T12:16:37.7200Z
2 Min

Eine besondere Institution feiert Anfang März ihr zehnjähriges Bestehen: Das Deutsche Institut für Menschenrechte. Besonders stolz ist die Direktorin, Professor Beate Rudolf, auf die Tatsache, dass die Abgeordneten des 14. Deutschen Bundestages im Dezember 2000 einstimmig für die Gründung votiert hatten. Der Deutsche Bundestag berief sich damals auf die 1993 von den Vereinten Nationen verabschiedeten "Pariser Prinzipien", die den Staaten die Einrichtung einer Nationalen Menschrechtsinstitution empfahlen. Startschuss für die Arbeit des gemeinnützigen, politisch unabhängigen Vereins war der 8. März 2001.

Die promovierte Staats- und Völkerrechtlerin leitet das Institut seit Januar 2010. "Das Thema Menschenrechte begegnet uns in allen Lebensbereichen", sagt Rudolf. Regelmäßig informiert sie auf Einladung der Bundestagsausschüsse die Abgeordneten über Fragen zu Menschenhandel, Auswirkungen der Terrorgesetze oder Ausbeutung von Arbeitskräften - um nur einige Beispiele zu nennen. "Auch in Deutschland stellen sich Menschenrechtsfragen", sagte Rudolf. Aufgaben des Berliner Institut mit 35 Mitarbeitern sind unter anderem Information und Dokumentation, Forschung zur Qualifizierung der Menschenrechtsarbeit, Beratung von Politik und Gesellschaft, sowie menschenrechtsbezogene Bildungsarbeit in Deutschland. Die Wissenschaftler untersuchen auch, ob jugendliche Flüchtlinge, die unbegleitet ins Land gekommen sind, gemäß der internationalen Kinderrechtskonvention behandelt und untergebracht werden. Sie haben unter anderem das Recht auf Unterstützung im täglichen Leben sowie beim Asylverfahren und dürfen nicht in Abschiebehaft genommen werden. Allerdings kümmert sich die Institution nicht um Einzelfälle. Die Mitarbeiter können aber Ansprechpartner benennen.

Menschen mit Behinderungen

Ein großes Thema für das Deutsche Institut für Menschenrechte ist auch die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Im Jahr 2008 wurde die Institution von der Bundesregierung entsprechend dem Willen von Bundestag und Bundesrat beauftragt, die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention zu fördern und die Umsetzung in Deutschland zu begleiten. Für Rudolf ein weites Feld, denn "Menschen mit Behinderung muss die Möglichkeit gegeben werden, ganz selbstverständlich gleichberechtigt an der Gesellschaft teilzunehmen".