Neue Regeln für die Leiharbeit
ARBEITSMARKT
Die Bundesregierung will den Missbrauch in der Arbeitnehmerüberlassung unterbinden. Mit ihrem Gesetzentwurf (17/4804), der am vergangenen Donnerstag vom Bundestag in erster Lesung beraten wurde, soll zugleich die EU-Leiharbeitsrichtlinie umgesetzt werden. Durch die Einführung einer gesetzlichen Regelung, der so genannten Drehtürklausel, will die Regierung künftig verhindern, dass Arbeitnehmer entlassen oder nicht weiter beschäftigt werden und anschließend unmittelbar oder nach kurzer Zeit als Leiharbeiter zu schlechteren Arbeitsbedingungen als die Arbeitnehmer des Entleihers wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder einem anderen Unternehmen des selben Konzerns eingesetzt werden. Zugleich erfordert die Umsetzung der Leiharbeitsrichtlinie Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. So begrenzt die Richtlinie laut Bundesregierung etwa den Anwendungsbereich nicht wie im geltenden Recht auf gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, sondern gelte für wirtschaftlich tätige Unternehmen unabhängig davon, ob sie Erwerbszwecke verfolgen oder nicht. Zudem würden die Entleiher verpflichtet, den Leiharbeitern Zugang zu den Gemeinschaftseinrichtungen im Unternehmen zu gewähren. In der Debatte wurde ein Antrag der SPD-Fraktion (17/4189), in dem diese unter anderem die gleich Bezahlung von Leiharbeitskräften und Stammbelegschaften gefordert hatte, vom Bundestag abgelehnt. Zugleich wurde ein Gesetzentwurf der Linksfraktion (17/3752) zur Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung in den zuständigen Ausschuss überwiesen.