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Kurz notiert

07.03.2011
2023-08-30T12:16:38.7200Z
2 Min

Grüne wollen verbesserten Rechtsschutz in Asylverfahren

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen macht sich für einen "wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren" stark. Im entsprechenden Antrag (17/4886) fordert sie von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem der im Asylverfahrensgesetz "vorgesehene Ausschluss des vorläufigen Rechtsschutzes gegen Überstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung aufgehoben wird". Zudem soll nach dem Willen der Fraktion "gegen derartige Überstellungen im deutschen Recht ein effektiver Rechtsschutz gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention und europarechtlichen Vorgaben festgeschrieben" werden.

Linke fordert Polizei-Abzug aus Afghanistan

Die Fraktion Die Linke dringt auf einen Abzug deutscher Polizisten aus Afghanistan. In einem Antrag (17/4879) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, künftig keine Angehörigen der Bundespolizei mehr zu Ausbildungszwecken nach Afghanistan zu entsenden. Die derzeit in Afghanistan befindlichen Polizeibeamten seien "unverzüglich" abzuziehen.

SPD: Löschen statt Sperren

Die SPD-Fraktion hält das Zugangserschwerungsgesetz zur wirksamen Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet für nicht geeignet. In ihrem Antrag (17/4427) fordert sie die Regierung auf, unverzüglich einen Entwurf zur Aufhebung des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen vorzulegen. Außerdem soll sie sich für das Prinzip "Löschen statt Sperren" einsetzen.

Grüne: Zugang zu verwaisten Werken erleichtern

Eine gesetzliche Regelung fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für sogenannte verwaiste Werke, also Werke, dessen Urheber oder Rechtsinhaber nicht oder nur sehr schwer zu ermitteln sind. In einem Antrag (17/4695) schlägt sie vor, gegen eine "angemessene Vergütung" den Nutzern eine elektronische Vervielfältigung oder eine nicht-kommerzielle Nutzung öffentlich zugänglich zu machen.

Grüne: Genitalverstümmelung ist schwere Körperverletzung

Genitalverstümmelung soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich als schwere Körperverletzung im Strafgesetzbuch geahndet werden. Damit würde die Höchststrafe 15 Jahre betragen, wenn die Tat absichtlich oder zumindest wissentlich herbeigeführt wird, heißt es in einem Gesetzentwurf der Fraktion (17/4759). Nach Schätzung der Frauenrechtsorganisation "Terre des Femmes" würden rund 18.000 von Genitalverstümmelung betroffene und rund 5.000 gefährdete Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund in Deutschland leben.