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»Gute Lösung gefunden«

ARBEIT Lob für EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte

21.03.2011
2023-08-30T12:16:39.7200Z
2 Min

Vertreter der schwarz-gelben Koalition wie der Opposition haben die neu gefasste EU-Richtlinie über Europäische Betriebsräte weitgehend begrüßt. In der ersten Lesung eines Regierungsentwurfs (17/4808) zur Änderung des Europäische-Betriebsräte-Gesetzes machte sich der CDU-Abgeordnete Johann Wadephul am vergangenen Donnerstag für eine "Eins-zu-Eins-Umsetzung" der Richtlinie in nationales Recht stark. Damit werde "das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen weiter gestärkt", gab Wadephul zu Protokoll. Der Vorlage zufolge ist es Ziel der Neufassung, das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen zu stärken. Mit der Gesetzesnovelle soll die 2009 in Kraft getretene Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.

Der FDP-Parlamentarier Heinrich Kolb plädierte gleichfalls dafür, die Richtlinie eins zu eins umzusetzen, und lobte die Verbesserungsvorschläge, die die Arbeitgeber mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund erarbeitet hätten: "Hier wurden gute Lösungen im Sinne der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gefunden". An einzelnen Stellen sehe seine Fraktion allerdings noch Gesprächsbedarf, etwa bei den Anzeigepflichten.

Zutrittsrecht gefordert

Josip Juratovic (SPD) begrüßte die Richtlinie, schränkte aber ein, dass die deutsche Umsetzung verbessert werden müsse. Dies gelte insbesondere bei den dort vorgesehenen Sanktionen von 15.000 Euro bei Verstößen. Zudem forderte er ein Zutrittsrecht für Mitglieder der Europäischen Betriebsräte in die betreffenden Unternehmen. Für die Linksfraktion forderte die Abgeordnete Jutta Krellmann, dass in Europa Standortverlagerungen nicht mehr möglich sein sollten: "Daran muss sich eine Richtlinie für Europäische Betriebsräte messen lassen." Sie kritisierte zudem, "der Europäische Betriebsrat" könne sich "auch weiterhin nur einmal im Jahr treffen". Für ein arbeitsfähiges Gremium sei dies zu wenig.

Kritik kam auch von der Grünen-Parlamentarierin Beate Müller-Gemmeke. Die Neufassung der Richtlinie erfülle "lediglich einen Minimalanspruch". Von abschreckenden Sanktionen etwa sei im Regierungsantrag nichts zu erkennen. Unklar bleibe außerdem, wie genau man sich die Unterrichtung der örtlichen Arbeitnehmervertretung durch den Europäischen Betriebsrat vorzustellen habe.