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Streit um Bundestags-TV

21.03.2011
2023-08-30T12:16:39.7200Z
1 Min

MEDIEN

Nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) sendet das Parlamentsfernsehen des Bundestages ohne rechtliche Grundlage. Das Programm sei in seiner aktuellen unverschlüsselten Form ein Rundfunkangebot und bedürfe deshalb einer Zulassung, argumentiert die Kommission. Eine solche Zulassung könne dem Bundestag als Verfassungsorgan jedoch prinzipiell nicht erteilt werden, da der Rundfunk in Deutschland nach dem Rundfunkstaatsvertrag staatsfern zu sein habe. Der ZAK-Vorsitzende Thomas Fuchs erklärte am vergangenen Mittwoch, er habe Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) darüber informiert und um ein Gespräch zur Lösung des Problems gebeten.

Seit Januar dieses Jahres ist das Parlamentsfernsehen, das vor allem Plenar- und Ausschutzsitzungen live überträgt, über Satellit, im Berliner Kabelnetz und im Internet unverschlüsselt zu empfangen. Zudem sei das Programm inzwischen deutlich stärker redaktionell gestaltet als früher, argumentiert die ZAK. Dem widerspricht der Leiter des Pressezentrum des Bundestages, Guido Heinen: "Nur etwa ein Prozent unserer Sendezeit ist überhaupt redaktionell gestaltet: Kurze Beiträge dokumentieren, was im Parlamentsbereich passiert, oder wir zeigen Gesprächsrunden mit Teilnehmern aus allen Fraktionen zu einem aktuellen Thema."

Bundestagspräsident Lammert betonte, "wir haben nicht den Anspruch, eigenes Fernsehen zu machen. Ein professionell gemachtes und über den Verdacht der Befangenheit erhabenes Angebot der Fernsehberichterstattung über parlamentarische Abläufe ist uns immer lieber als ein selbst zu verantwortendes." Lammert verwies allerdings auch darauf, dass inzwischen die Parlamente aller Demokratien eigene Fernsehkanäle betreiben würden.