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»Politik ist ein eigenes Geschäft«

RECHT Koalition lehnt Verschärfung der Regelungen zur Abgeordnetenbestechung ab

11.04.2011
2023-08-30T12:16:41.7200Z
3 Min

Sollen Abgeordnete und Amtsträger gleich behandelt werden? Ja, sagt die Opposition - jedenfalls dann, wenn es um Bestechung geht. Keinesfalls, findet die Koalition: Während Abgeordnete ein freies Mandat inne hätten und nur ihrem Gewissen unterliegen würden, seien Amtsträger an das Recht gebunden und dazu gehalten, ihre Entscheidung objektiv zu treffen. Der Zusammenstoß dieser unterschiedlichen Sichtweisen in der Bundestagsdebatte am vergangenen Freitag über einen Antrag der Linksfraktion (17/1412) machte deutlich: Die geforderte Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung wird es auch in dieser Legislatur nicht geben.

Gesellschaftliche Ächtung

Man könne Abgeordnete und Amtsträger nicht gleich behandeln, betonten in der Debatte sowohl der CDU-Rechtsexperte Siegfried Kauder als auch der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP, Jörg van Essen. Politik sei "ein eigenes Geschäft", betonte Kauder. Der Sachverhalt der Abgeordnetenbestechung sei "juristisch nicht in den Griff zu bekommen", weil Abgeordnete anders als Amtsträger Interessenvertreter und nur ihrem Gewissen unterworfen seien. Van Essen betonte, Abgeordnete stünden unter "schärfster Beobachtung" der Öffentlichkeit: Die gesellschaftliche Ächtung, die nach dem Verlust des Mandats aufgrund eines Fehlverhaltens eintrete, sei schwerwiegender als das Urteil eines Strafrichters. Der Bundesgerichtshof habe festgestellt, dass Amtsträger in ihren Entscheidungen unparteilich sein müssten und dem geltenden Recht unterlägen, Abgeordnete hingegen über ein freies Mandat verfügten.

Konkret will die Linksfraktion den Paragraphen 108 des Strafgesetzbuches so ändern und erweitern, "dass alle Handlungen und Unterlassungen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandats erfolgen, vom Tatbestand erfasst und auch Drittzuwendungen einbezogen werden". Sowohl das Versprechen eines mittelbaren als auch das eines unmittelbaren Vorteils sollen als "tatsbestandsmäßig" angesehen werden.

Damit soll sich künftig jede Person strafbar machen, der einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes, der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände sowie eines ausländischen Staates, des Europäischen Parlaments oder einer parlamentarischen Versammlung einer sonstigen internationalen oder supranationalen Organisation, die der Bundesrepublik angehört, für eine Handlung oder eine Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Mandatsausübung steht, einen Vorteil verspricht oder gewährt.

In ihrem Debattenbeitrag sagte die stellvertretende Parteivorsitzende Halina Wawzyniak, es gebe genügend Motive und Gelegenheiten für Politiker, bestimme Entscheidungen zu treffen oder dies eben nicht zu tun. Abgeordnete dürften aber nicht korrumpierbar sein. Seien sie es doch, müsse dies Folgen haben - anderenfalls werde das Vertrauen der Bürger in die Politik weiter sinken. Der Kampf gegen die Korruption dürfe kein bloßes Lippenbekenntnis sein.

UN-Konvention

Diese Einschätzung wird auch von SPD und Grünen geteilt. Beide Fraktionen wollen, dass Deutschland die UN-Konvention gegen Korruption in nationales Recht umsetzt. Diese hat die Bundesrepublik zwar im Jahr 2003 unterschrieben, bislang aber nicht ratifiziert. Für den rechtspolitischen Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Jerzy Montag, ist dies "peinlich". Die Debatte um die Abgeordnetenbestechung, die der Bundestag seit Jahren immer wieder führe, halte er für "zum Teil erbärmlich".

Der sozialdemokratische Innenexperte Michael Hartmann sagte, auch wenn der Antrag der Linken zum Teil "zu weit" gehe, sei man sich in der "Gesamtstoßrichtung" einig. Er forderte die Fraktionen zur Zusammenarbeit auf.