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Streit um alte Kontonummern

16.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
1 Min

FINANZEN

Bankkunden sollen Überweisungsaufträge auch in Zukunft unter Verwendung der geläufigen Kundenkennungen wie Kontonummer und Bankleitzahl erteilen können. Das elektronische Lastschriftverfahren solle erhalten bleiben, fordern die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP in einem gemeinsamen Antrag (17/5768) zu einer EU-Verordnung über Überweisungen und Lastschriften, der am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde.

Wie die beiden Fraktionen schreiben, geht es bei dem EU-Vorschlag um die Errichtung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA - Single Euro Payments Area).

Überweisungsaufträge sollen nach den EU-Planungen in Zukunft so ausgestaltet werden, dass der Auftraggeber eine IBAN-Nummer ("International Bank Account Number") selbst anzugeben hat. Die Fraktionen fordern dagegen, "dass Privatkunden für inländische Zahlungen in Deutschland die ihnen von den nationalen Zahlverfahren geläufigen Kundenkennungen, die kurz und damit verbraucherfreundlich sind (Kontonummer und Bankleitzahl), auch in Zukunft nutzen können müssen." Die Banken könnten die IBAN-Nummern dann für ihre Kunden einsetzen.

In Deutschland gebe es acht Milliarden Lastschrifttransaktionen sowie 700 Millionen dauerhaft bestehende Einzugsermächtigungen, schreiben die Fraktionen. Zahlungspflichtige hätten das Recht, bei Nutzung der Einzugsermächtigung der Belastung ihres Kontos innerhalb einer bestimmten Frist ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Die Fraktionen lehnen das derzeit in der EU geplante neue Lastschriftprodukt, das bei abzubuchenden Festbeträgen kein Erstattungsrecht des Kunden vorsehe, strikt ab.