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Das Gewicht der Stimmen

WAHLRECHT Für die Reform liegt kurz vor Fristende noch kein mehrheitsfähiger Gesetzentwurf vor

30.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
4 Min

Am Donnerstag, als der Bundestag erneut über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform des Wahlrechts stritt, waren es noch genau fünf Wochen bis zum Ablauf der dreijährigen Frist, die die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber für die Neuregelung eingeräumt haben. "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen", schrieb das Gericht in sein Urteil vom 3. Juli 2008, (Az.: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07), und um diese Vorgabe einzuhalten, bleibt dem Bundestag eigentlich nur noch die für die erste Junihälfte angesetzte Sitzungswoche: Danach, nämlich am 17. Juni, tagt der Bundesrat letztmalig vor dem Fristablauf, und den muss die Novelle ebenfalls passieren - wenn es sie denn gäbe.

Es gibt sie aber nicht, bislang jedenfalls nicht. Worüber die Abgeordneten in erster Lesung debattierten, waren Gesetzentwürfe der SPD- und der Linksfraktion. Nicht auf der Tagesordnung standen ein Entwurf der Grünen-Fraktion (17/4694), der bereits im März erstmals im Plenum behandelt wurde, sowie ein Gesetzentwurf der Koalition zur Wahlrechtsreform, weil er nicht existiert. Und so konterten denn SPD, Linksfraktion und Grüne die Koalitionskritik an den drei Oppositionsentwürfen unisono mit dem Hinweis, dass Schwarz-Gelb bislang überhaupt noch kein mehrheitsfähiges Reformpapier auf den Tisch des Hohen Hauses gelegt hat. "Machen Sie uns bitte einen Vorschlag, damit alle Fraktionen ihren Job machen (...) können", rief der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz der Koalition zu: "Dass wir die Aufgaben, die uns gestellt worden sind, nicht erfüllen, bedeutet: Wir machen unseren Job nicht!"

Nicht ohne Grund also räumte Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) gleich zu Beginn seiner Rede offen ein, "dass die Koalitionsfraktionen zu lange brauchen, um einen ausformulierten Gesetzentwurf zu diesem Thema vorzulegen". Es reiche aber nicht aus, wie die Opposition "irgendetwas vorzulegen". Vielmehr müsse ein Vorschlag auch verfassungskonform, transparent sowie "fair zwischen den verschiedenen Parteien und fair zwischen den verschiedenen Regionen" sein. Diese Mindestvoraussetzungen erfüllten die drei Oppositionsvorlagen "eindeutig nicht".

Nun ist die Aufgabe, die das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber gestellt hat, "alles andere als einfach", wie es der CSU-Abgeordnete Stephan Mayer formulierte. Wie die Karlsruher Richter urteilten, verstößt das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil "ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann". Dieser paradoxe Effekt des "negativen Stimmgewichts" tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.

Die SPD-Fraktion schlägt in ihrem Entwurf (17/5895) vor, die Zahl der Abgeordneten gegebenenfalls "so weit anzupassen, dass Überhangmandate im Verhältnis der Parteien zueinander vollständig ausgeglichen werden". Mit der Gesetzesänderung entfalle das negative Stimmgewicht "bis auf seltene und unvermeidliche Ausnahmefälle", heißt es in der Vorlage. Einer unerwünschten Vermehrung der Abgeordnetenzahl lasse sich entgegenwirken, indem der Anteil der Direktmandate an der Gesamtsitzzahl verringert wird. Dadurch ließen sich "Überhang- und ihnen folgend Ausgleichsmandate weitgehend vermeiden". Wegen der dazu erforderlichen Vergrößerung der Wahlkreise solle eine entsprechende Gesetzesänderung "nach den Erfahrungen mit der nächsten Bundestagswahl erfolgen".

Die Linksfraktion plädiert in ihrem Entwurf (17/5896) für eine umfassende Reform des Wahlrechts. Danach soll unter anderem die Fünf-Prozent-Hürde abgeschafft und das aktive Wahlrecht auch Jugendlichen ab 16 Jahren zugestanden werden sowie Ausländern, die seit fünf Jahren legal in Deutschland leben. Mit Blick auf das negative Stimmgewicht greift Die Linke den Grünen-Vorschlag auf, dass die Anrechnung von Direktmandaten auf das Zweitstimmenergebnis künftig bereits auf der Bundesebene erfolgen soll. Sofern dann in "seltenen" Fällen wie bei der nur in Bayern vertretenen CSU dennoch Überhangmandate entstehen, sollen diese - entgegen der Grünen-Vorlage - nach dem Willen der Linksfraktion zwar zuerkannt, aber mit Ausgleichsmandaten kompensiert werden.

Der FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert kritisierte den Vorschlag der SPD als untauglich zur Lösung des Problems. Einen Schritt weiter seien die Grünen, deren Vorschlag zumindest dazu tauge, die Frage des negativen Stimmgewichts zu lösen. Mit dem Modell der Grünen seien aber auch gravierende verfassungsrechtliche Nachteile verbunden. Er dagegen wolle "das Problem dort angehen, wo es entsteht, nämlich bei der Trennung von Wahlgebieten", fügte Ruppert hinzu. Dabei gebe es "drei Möglichkeiten für die Wahl in getrennten Wahlgebieten", die er ernsthaft diskutieren wolle. Ähnlich argumentierte Krings: Da das negative Stimmgewicht durch die Verbindung von Landeslisten entstehe, müsse die Lösung des Problems in der grundsätzlichen Trennung der Landeslisten bestehen, wobei zu überlegen sei, welche der dabei möglichen "Untervarianten" man anwende.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, kritisierte, die Koalition habe nicht gesagt, wann sie ihren Gesetzentwurf vorlegen wird. Sein SPD-Kollege Thomas Oppermann warf der Koalition vor, sie könne keine Einigung vorweisen, weil sie das Wahlrecht in erster Linie als "Instrument zur Machtabsicherung" ansehe. Die Union wolle um jeden Preis die Überhangmandate behalten, die sie bei der letzten Wahl reichlich bekommen habe. Ein verfassungskonformes Wahlrecht müsse aber nicht nur das negative Stimmgewicht beseitigen, sondern auch die Überhangmandate neutralisieren.

Der Linke-Abgeordnete Jan Korte betonte, mit ihren Reformvorschlägen, die über die Frage des negativen Stimmgewichts hinausgehen, wolle seine Fraktion "die Demokratie insgesamt attraktiver machen". Die niedrige Wahlbeteiligung zeige, dass es höchste Zeit sei für umfassende Änderungen beim Wahlrecht.