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Bildung gegen Diskriminierung

30.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
1 Min

FAMILIE

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4546), schwule, lesbische und transsexuelle Jugendliche in der Gesellschaft zu stärken, mit den Stimmen der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion gegen das Votum der Oppositionsfraktionen abgelehnt. Das Plenum folgte damit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (17/4954). Die Grünen hatten sich für Präventionsmaßnahmen gegen die Diskriminierung Homo- und Transsexueller sowie für den Ausbau kompetenter Beratungsstellen und die Sensibilisierung von Jugendlichen eingesetzt.

Aus Sicht der Unionsfraktion ist die Auseinandersetzung mit Fragen der Chancengleichheit ein bildungspolitisches Thema und somit die Angelegenheit der Bundesländer. Bei der Diskriminierung aufgrund einer sexuellen Orientierung handle es sich um eine soziologische Frage.

Die Durchsetzung einer konsequenten Bildungspolitik und die zeitgleiche Ausgestaltung alternativer Anlaufstellen des Bundes forderte die SPD-Fraktion. Darüber hinaus hielt sie eine bundesweite Studie zur Lebenssituation der Betroffenen für erforderlich, um konkrete Handlungsvorschläge zu geben.

Der Antrag zeichne ein zu negatives Bild der Gesamtsituation, hieß es von Seiten der FDP-Fraktion. Die Gleichberechtigung sei ein wichtiges Thema und die Fraktion zu Gesprächen bereit. Man dürfe aber in der Jugendpolitik nicht die Kompetenzen der Länder untergraben.

Handlungsbedarf auf der Bundesebene besteht hingegen nach Ansicht der Linksfraktion. Aufgabe der Regierung sei es, eine gesamtgesellschaftliche Strategie zu entwickeln und die Handlungsspielräume auszunutzen.