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Mindestlohn für Leiharbeiter

30.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
1 Min

SOZIALES

Der Weg für Mindestlöhne in der Leiharbeit ist frei: Mit der Verabschiedung der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am Donnerstag vergangener Woche sind künftig die Behörden der Zollverwaltung für die Kontrolle der Lohnuntergrenzen zuständig.

Was, wie die CDU-Arbeitsmarktexpertin Gitta Connemann sagte, eine Debatte über Verwaltungsfragen hätte sein sollen, wurde einmal mehr zum Streit um die Zeitarbeit: Während Connemann und ihr FDP-Kollege Heinrich Kolb die Leiharbeit als "Brücke in den Arbeitsmarkt" lobten, fiel die Kritik der Opposition harsch aus - zumindest in Teilen, denn die SPD stimmte dem Gesetz zu, während Grüne und Linke sich enthielten. Die SPD-Arbeitsrechtsexpertin Anette Kramme monierte, die Vorlage sei "das absolute Minimum" und strebe noch immer nicht gleiches Geld für gleiche Arbeit an. Jutta Krellmann (Die Linke) konstatierte eine "Beerdigung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Entlohnung". Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke sah im Gesetz einen "zahnlosen Tiger". Sie forderte Personalaufstockungen, damit die Kontrollen möglich würden.