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Ungebrochenes Bedürfnis

STASI-AKTEN Koalition will Prüfung verlängern und ausweiten

30.05.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
2 Min

Die Überprüfung von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen bis zum 31. Dezember 2019 verlängert und ausgeweitet werden. Zudem sollen die Zugangsrechte zu den Stasi-Akten erweitert werden. Den gemeinsamen Gesetzentwurf der CDU/CSU und der FDP zur Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes (17/5894) überwies der Bundestag am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Die Frist für Stasi-Überprüfungen läuft gemäß der letzten Novelle des Gesetzes Ende des Jahres aus.

Öffentliches Interesse

Union und Liberale begründen ihre Gesetzesinitiative mit dem ungebrochenen Bedürfnis bei Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nach Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen. So seien im Jahr 2009 rund 103.000 Anträge auf Akteneinsicht gestellt worden und im Jahr 2010 rund 89.000 Anträge.

Insbesondere das Ansehen der Verfassungsorgane und des öffentlichen Dienstes würden Schaden nehmen, wenn keine Möglichkeit der Aufklärung mehr bestünde, argumentieren die Fraktionen. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sei höher zu bewerten als das gegenläufige Interesse ehemaliger Stasi-Mitarbeiter, argumentieren die Fraktionen.

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass zukünftig Beamte und Tarifbeschäftige des öffentlichen Dienstes sowie Bundeswehrsoldaten in leitender Funktion ab der Besoldungsgruppe A13 beziehungsweise E13 auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden können. Dazu gehören beispielsweise Referatsleiter in der Bundes- und Landesverwaltung oder Leiter von Grund- und Hauptschulen. Ausgeweitet werden soll die Überprüfungsmöglichkeit nach dem Willen der Union und der Liberalen prinzipiell auf alle angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeiter von Einrichtungen und Mitglieder von Gremien, die mit der Aufarbeitung der Herrschaftsmechanismen in der DDR befasst sind. Viele dieser Mitarbeiter seien in sensiblen Bereichen, etwa der Beratung von Opfern des SED-Regimes, tätig.

Ebenso sollen zukünftig neben den Abgeordneten kommunaler Vertretungen und den kommunalen Wahlbeamten auch ehrenamtliche Bürgermeister und deren Vertreter auf eine frühere Stasi-Tätigkeit überprüft werden können.

Grundsätzlich einsehbar und ohne konkrete Zweckbindung sollen nach dem Gesetzentwurf alle Stasi-Unterlagen sein, die sich nicht gezielt auf eine Person beziehen. Von dieser Regelung soll vor allem die Wissenschaft profitieren.