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Altschulden bleiben

OST-WOHNUNGEN Für die Koalition war Hilfe bisher erfolgreich

30.05.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
2 Min

Die Altschulden der ostdeutschen Wohnungsunternehmen werden nicht gestrichen. Einen entsprechenden Antrag der Fraktion Die Linke (17/1148), in dem die Streichung gefordert wurde, lehnte der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit grosser Mehrheit ab. Ebenso erging es einem Antrag der SPD (17/1154), in dem sich die Fraktion für eine Altschuldenentlastung für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern einsetzt. Schließlich blieb auch ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5124) mit dem Titel "Altschuldenhilfe für Ostdeutsche Unternehmen neu ausrichten" erfolglos. Das Plenum folgte dabei den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/5000, 17/5124).

Anschlussregelung

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP wiesen danach darauf hin, dass es bei den Altschulden um eine Anschlussregelung ab 2013 gehe. Bisher sei das Programm sehr erfolgreich gewesen. Die Maßnahmen zur Altschuldenregelung hätten gewirkt und die Situation der Unternehmen habe sich wesentlich verbessert. Derzeit gebe es keinen Entscheidungsbedarf. Wichtig sei auch, was mit dem Programm "Stadtumbau Ost" geschehen solle, das 2016 auslaufe. Für die FDP ist eine Altschuldenhilfe weiterhin notwendig, müsse aber erst geprüft werden.

Demgegenüber forderte die SPD-Fraktion, dass die Bundesregierung jetzt handeln müsse. Es müssten neue Akzente gesetzt werden, welche an den Kernbereichen der Innenstädte ausgerichtet werden müssten. Es sei notwendig, das Erfolgsmodell Altschuldenhilfe fortzuschreiben und eine neue Konzeption zu entwickeln. Die Linksfraktion wies darauf hin, dass die Schulden der ehemaligen DDR alleine diejenigen tragen müssten, die eine Eintragung im Grundbuch hätten. Dazu gehörten vor allem die Wohnungsunternehmen und die Landwirtschaft.

Bündnis 90/Die Grünen forderten von der Bundesregierung unter anderem, sie solle dafür Sorge tragen, dass die Finanzmittel für die Programme und Initiativen der Bundesregierung zur altersgerechten und energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes und der Städtebauförderung in Zukunft kontinuierlich und berechenbar zur Verfügung ständen.