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Kurz notiert

14.06.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
4 Min

SPD will Residenzpflicht für Asylbewerber abschaffen

Die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber soll nach dem Willen der SPD-Fraktion abgeschafft werden. In einem Antrag (17/5912) fordert sie die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Danach soll der räumliche Aufenthalt von Asylbewerbern und Geduldeten "nicht länger beschränkt werden". Um einen gerechten Ausgleich zwischen den Bundesländern sowie innerhalb der Länder zwischen den Landkreisen oder Kommunen zu gewährleisten, sollen Asylbewerber allerdings weiterhin verpflichtet werden können, ihren Wohnsitz in einer bestimmten Gemeinde oder einem bestimmten Landkreis beziehungsweise Bundesland zu nehmen. Gleiches soll für Geduldete gelten, "allerdings längstens befristet bis zur Aufnahme einer Beschäftigung".

Neue Regeln gegen illegale Ausländerbeschäftigung

Aussagebereiten Opfern strafrechtlich relevanter illegaler Beschäftigung soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig ein befristeter Aufenthaltstitel erteilt werden können. Auch sollen "etwaige bösgläubige wirtschaftliche Hintermänner des Arbeitgebers (Generalunternehmer und zwischengeschaltete Unternehmer)" für die Kosten einer Rückführung illegal Beschäftigter haften, wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6053) zur Umsetzung von aufenthaltsrechtlichen EU-Richtlinien hervorgeht. Dabei handelt es sich um die Rückführungsrichtlinie, die der Vorlage zufolge "auf die Festlegung eines für alle Mitgliedstaaten verbindlichen rechtsstaatlichen Mindeststandards bei der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer" zielt, und um die Sanktionsrichtlinie, die der Bekämpfung illegaler Ausländerbeschäftigung dient.

Opfern sexueller Gewalt mehr Zeit geben

Opfer sexueller Gewalt sollen nach Ansicht der Grünen-Fraktion mehr Zeit haben, eine eventuelle Traumatisierung durch die Tat zu verarbeiten. Mit einem Gesetzentwurf (17/5774) will die Fraktion deshalb die zivilrechtlichen Verjährungsfristen auf 30 Jahre erhöhen, wenn die Tat vorsätzlich ausgeübt wurde. Bislang seien es nur drei Jahre. Opfer sexueller Gewalt würden mehr Zeit erhalten, um Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadenersatz für Therapie- und Rehabilitationsbehandlungen zu stellen.

Enquetebericht zu Organlebendspende

Der Bundestag hat den Zwischenbericht der Enquetekommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" zur Organlebendspende (15/5050) am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. In dem Papier aus dem März 2005 empfiehlt die Mehrheit der Kommission, eine Lebendspende von Organen solle auch weiterhin nur zulässig sein, soweit zwischen Organspender und -empfänger "ein besonderes Näheverhältnis" besteht. Zudem setzt sich das Gremium für ein Lebendspenderegister ein und regt an, die gesetzliche Krankenversicherung zu verpflichten, alle finanziellen Nachteile des Organspenders im Zusammenhang der Transplantation zu erstatten.

Bundesrat will bürgerliches Engagement besser absichern

Nach Bestrebungen des Bundesrats sollen ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder besser gegen ungerechtfertigte Haftungsrisiken abgesichert sein. Einem Gesetzentwurf des Bundesrats (17/5713) zufolge soll ein neuer Paragraph in das Bürgerliche Gesetzbuch eingefügt werden. Demnach müsse ein ehrenamtliches Vereinsmitglied nur im Falle der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verursachung eines Arbeitsschadens dem Verein haften. Weiter heißt es in dem Entwurf, dass die Haftung des Mitglieds gegenüber einem Dritten dabei bestehen bleibe. Die Regierung unterstützt das Anliegen der Länderkammer.

Linken-Vorstoß für Kirchenbeschäftigte

Beschäftigte von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen sollen nach Ansicht der Fraktion Die Linke mehr Grundrechte im Arbeitsrecht erhalten. In einem Antrag (17/5523) schreiben die Abgeordneten, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem der generelle Ausschluss dieser Rechte aufgehoben wird. Durch entsprechende Änderungen im Kündigungsschutzrecht sei klarzustellen, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen "unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist".

Investitionszulage trotz minimaler Formfehler

Die Nichtgewährung einer Investitionszulage wegen minimaler Formfehler bei der Beantragung führt aus Sicht des Petitionsausschusses zur Unterhöhlung des Vertrauens in die staatlichen Institutionen. Der Ausschuss beschloss am vergangenen Mittwoch eine Petition, in der dieses Vorgehen beklagt wird, dem Bundesfinanzministerium zu überweisen. Der Petent hatte ein Antragsformular für das Jahr 2003 in klar lesbarer Schrift eindeutig auf das Jahr 2004 abgeändert. Dieser Formfehler habe dazu geführt, dass sein gesamter Anspruch verneint wurde.

Regierung will Umweltstrafrecht umsetzen

Die Bundesregierung (17/5391) hat einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie Umweltstrafrecht vorgelegt. Ziel dieser Richtlinie ist es, einen EU-weiten Mindeststandard für schwere Umweltdelikte zu schaffen. Nach diesem Recht würden der für Menschen oder Umwelt schädliche Umgang mit gefährlichen Abfällen oder radioaktiven Stoffen sowie das Betreiben gefährlicher Anlagen strafbar sein.