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Im Kreis der Familie

PFLEGE Berufstätige sollen Angehörige besser betreuen können

14.06.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
2 Min

Berufstätigen soll es erleichtert werden, ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause zu pflegen, ohne dafür komplett aus dem Arbeitsleben aussteigen zu müssen. Die Bundesregierung will dies mit einer Familienpflegezeit erreichen, die ein Beschäftigter mit Zustimmung des Arbeitgebers einlegen kann. Den entsprechenden Gesetzentwurf (17/6000) überwies der Bundestag am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Nach den Vorstellungen der Regierung sollen Berufstätige ihre wöchentliche Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf einen Mindestumfang von 15 Stunden reduzieren können. Ein Arbeitgeber, der seinem Beschäftigten während dieser Familienpflegezeit das Gehalt um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen Gehalt und dem sich durch die Arbeitszeitreduzierung ergebenen Gehalt aufstockt, soll dies durch ein zinsloses Bundesdarlehen finanzieren können. Als Ausgleich für die entsprechend niedrigeren Rentenbeiträge soll die Pflegversicherung eine Vergütung an die Rentenversicherung des Arbeitnehmers zahlen.

Der Beschäftigte, der seine Arbeitszeit beispielsweise um 50 Prozent reduziert, würde dann 75 Prozent seines alten Gehalts beziehen. Er muss nach Ablauf der Familienpflegezeit dann aber so lange Vollzeit zum geringeren Gehalt arbeiten, bis das Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Das mögliche Ausfallrisiko für den Arbeitgeber - etwa durch Tod oder Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers sowie bei vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses - muss durch eine Familienpflegezeitversicherung abgedeckt werden.

Während die Koalitionsfraktionen CDU/ CSU und FDP den Gesetzentwurf begrüßen, stößt das Vorhaben der Regierung bei den Oppositionsfraktionen auf Widerstand. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen kritisieren vor allem den fehlenden Rechtsanspruch. Der Arbeitnehmer sei auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen, wenn er die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen will.

Nach Angaben der Bundesregierung werden in Deutschland derzeit rund 1,63 Millionen Menschen zu Hause von Angehörigen und durch ambulante Dienste versorgt. Die meisten Menschen würden die Verantwortung für die pflegebedürftigen Eltern oder Lebenspartner lieber selbst übernehmen als dies an den Staat oder ein Heim zu delegieren, argumentiert die Regierung.