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Umstrittener »Sprachnachweis«

14.06.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
1 Min

INNERES

Der seit 2007 geforderte Nachweis deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug ist am vergangenen Montag bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses auf gegensätzliche Einschätzungen gestoßen. Grundlage der Anhörung waren unter anderem ein Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (17/1626) sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/1577), die Beschränkung des Ehegattennachzugs durch vor der Einreise nachzuweisende Deutschkenntnisse wieder rückgängig zu machen. Auch nach den Vorstellungen der Grünen soll im Aufenthaltsgesetz das "Spracherfordernis im Herkunftsland beim Ehegattennachzug" aufgehoben werden.

Wilfried Schmäing vom hessischen Innenministerium sah die Änderungsvorschläge beider Fraktionen "sehr kritisch". Frank Wenger, Richter am Verwaltungsgericht Stuttgart, berichtete von Fällen, in denen vor 2007 eingereiste Frauen darauf verwiesen, wegen mangelnder Deutschkenntnisse hierzulande von ihrem Partner völlig abhängig gewesen zu sein. Daraus schließe er, dass das Spracherfordernis "auch ein zentrales Element des Schutzes von nachziehenden Frauen vor einer Ausnutzung in einer für sie völlig fremden Umgebung darstellt".

Professor Thomas Groß von der Goethe-Universität Frankfurt am Main kritisierte, es gehe um mehrere tausend Fälle pro Jahr, in denen das im Grundgesetz verankerte Recht, eine Ehe "nicht nur zu schließen, sondern auch gemeinsam zu führen, offensichtlich nicht verwirklicht werden kann". Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, betonte, die Regelung führe zu unverhältnismäßig starken finanziellen und psychischen Belastungen der Betroffenen.