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Zweigeteilte Hauptstadt

Kompromiss 8.300 Ministerialbeschäftigte arbeiten am Rhein

14.06.2011
2023-08-30T12:16:45.7200Z
2 Min

Umzugs-Beschluss

Mit dem Beschluss vom 20. Juni 1991 stellte der Bundestag die Weichen zum Umzug von Parlament und Regierung von Bonn nach Berlin. In dem knapp angenommenen Antrag "Vollendung der Einheit Deutschlands" wird Berlin als Sitz des Bundestags festgelegt. Die Arbeitsfähigkeit sollte "in vier Jahren hergestellt", die "volle Funktionsfähigkeit" Berlins als Parlaments- und Regierungssitz "in spätestens zehn bis zwölf Jahren erreicht sein". Zudem sollte zwischen Berlin und Bonn eine "faire Arbeitsteilung" vereinbart werden - mit Bonn als "Verwaltungszentrum", "indem insbesondere die Bereiche in den Ministerien und Teile der Regierung, die primär verwaltenden Charakter haben, ihren Sitz behalten". Zudem: "Der größte Teil der Arbeitlsplätze (bleibt) in Bonn erhalten." Der Bundestag geht laut Beschluss "davon aus, dass der Bundespräsident seinen ersten Sitz in Berlin nimmt". Er "empfiehlt dem Bundesrat, seinen Sitz in Bonn zu belassen".

Berlin/Bonn-Gesetz

In der Folge werden auf verschiedenen Ebenen Entscheidungen zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses gefällt. So unterzeichnen im August 1992 Bundeskanzler Helmut Kohl und Berlins Regierender Bürgermeister Eberhard Diepgen (beide CDU) den Hauptstadtvertrag, der die Zusammenarbeit beim Umzug von Regierung und Bundestag regelt. Anfang 1994 verlegt Bundespräsident Richard von Weizsäcker (CDU) seinen ersten Amtssitz nach Berlin. Ein Markstein ist das Berlin/Bonn-Gesetz vom April 1994. Danach werden die Ministerien auf beide Städte verteilt. Acht Häuser samt Kanzleramt haben ihren Hauptsitz in Berlin, sieben in der "Bundesstadt" Bonn. Am Rhein bleiben die Ressorts Verteidigung, Landwirtschaft, Entwicklungshilfe, Gesundheit, Bildung, Umwelt sowie Post. Das Postministerium wird später aufgelöst. Die Bundesministerien haben je am anderen Standort einen zweiten Dienstsitz. Die Mehrzahl der Arbeitsplätze soll am Rhein bleiben, Ende 2010 arbeiten von 18.210 Regierungsbeschäftigten aber nur noch 8.330 in Bonn.

Bundesrat

Im September 1996 stimmt der Bundesrat für den Umzug an die Spree bis 2000 und revidiert damit seine eigene Entscheidung vom Juli 1991. Am 19. April 1999 ist dann im umgebauten Reichstagsgebäude die erste Bundestagssitzung. Im August 1999 nimmt Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) seine Amtsgeschäfte in Berlin auf.