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VOR 55 JAHREN ... : Pflicht zur Verteidigung

04.07.2011
2023-08-30T12:16:45.7200Z
1 Min

7. Juli 1956: Wehrpflichtgesetz

Die Einführung der Wehrpflicht war eine schwere Geburt. Bis das "legitime Kind der Demokratie", wie Theodor Heuss (FDP) die allgemeine Wehrpflicht nannte, auf die Welt kam, dauerte es seine Zeit. Die Entwicklung begann bereits um das Jahr 1806 mit der preußischen Niederlage gegen Napoleon und fand erst einen Befreiungskrieg, eine Bismarcksche Heeresreform und zwei verlorene Weltkriege später seinen Abschluss: Am 7. Juli 1956 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Wehrpflichtgesetz nach 16-stündiger Debatte gegen die Stimmen der SPD-Fraktion. Die Bundeswehr wurde zur Wehrpflichtarmee.

Es war ein Beschluss, der die militärischen Landesverteidigung sicherstellen sollte. Infolge dessen wurde der Wehrdienst oder - für anerkannte Kriegsdienstverweigerer - der Zivildienst zur Pflicht aller deutschen Männer über 18 Jahre. Seine verfassungsrechtliche Legitimation erhielt dieser Beschluss wenig später durch das Bundesverfassungsgericht. "Gerade die Wehrpflichtarmee hat Deutschland zu einem berechenbaren sicherheitspolitischen Faktor in Europa gemacht", kommentierte Hans-Dietrich Genscher (FDP) die Entscheidung. Laut Verfassung ist die Wehrpflicht solange gesellschaftlich gerechtfertigt, solange die Demokratie zu ihrer Verteidigung bewaffneter Streitkräfte bedarf.

Im März dieses Jahres wurde mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der Grünen die Aussetzung der Wehrpflicht beschlossen. Der Bundestag hatte sie ins Leben gerufen, er besiegelte damit auch ihr Ende. Die Pflicht ist - nach fast 55 Jahren - zu einem freiwilligen Dienst geworden.