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VERLÄNGERUNG DER STASI-ÜBERPRÜFUNGENGastkommantar : Sinnvolle Ausweitung

PRO

04.07.2011
2023-08-30T12:16:45.7200Z
2 Min

Verdacht wird gegen Vertrauen gestellt, der Anspruch auf Wahrheit gegen das Recht auf Vergebung: Schwere Geschütze sind aufgefahren in der Debatte um künftige Stasi-Überprüfungen im öffentlichen Dienst. Da scheint es angebracht, argumentativ abzurüsten und einige Verzerrungen auszuräumen. Zunächst: Mit der geplanten Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes steht keine millionenfache Überprüfung ins Haus. Es soll keine Pflicht, sondern lediglich die Möglichkeit geben, hochrangige Staatsdiener auf ihr Tun vor 1990 hin abzuklopfen.

Daran haben die Opfer von DDR-Unrecht ein Interesse. Ihnen ist es nicht zumutbar, dass Ihnen frühere Stasi-Leute heute in Richterrobe oder Polizeiuniform wieder begegnen. Berechtigtes Interesse an einer weiteren Überprüfungsmöglichkeit haben auch die Dienstherren, vor allem in den Ländern. Sie erhalten nach gültigem Recht keine Auskünfte über Staatsanwälte oder Hauptkommissare. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern riskant, weil Geheimniskrämerei stets Erpressungspotenzial bietet.

Eine Ausweitung des überprüfbaren Personenkreises ist daher sinnvoll. Der Vorschlag der Koalition indes greift zu kurz. Statt Besoldungsgruppen sollte die Funktion entscheidend sein: Wer in führender Position hoheitliche Macht ausübt und dabei Kontakt mit Bürgern hat, muss hinnehmen, dass seine Vergangenheit geprüft wird. Unterbelichtet ist bislang noch der Bereich West-Spionage: Allein im Westteil Berlins führte Mielkes Truppe 400 Agenten. In den vergangenen Jahren sind auch dazu neue Akten erschlossen worden. Es wäre fahrlässig von Staat und Gesellschaft, die Augen zu verschließen und so die Chance zu verpassen, in einigen Jahren wirklich einen Schlussstrich unter die unselige SED-Geschichte zu ziehen.