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»Tolle Idee« oder »dürftiges Notkonstrukt«

WAHLRECHT Der Reformvorschlag der Koalition kommt zu spät, um die zeitlichen Vorgaben aus Karlsruhe einzuhalten

04.07.2011
2023-08-30T12:16:45.7200Z
2 Min

Auf eine "lange Geduldsprobe" habe die Koalition das Hohe Haus gestellt, räumte Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) am Donnerstag in der Plenardebatte über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Reform des Wahlrechts ein. Jetzt aber hätten Union und FDP ihren Gesetzentwurf (17/6290) vorgelegt, ergänzte er und freute sich, "dass wir zumindest mit der ersten Lesung die heute ablaufende Frist einhalten". Schade sei, dass dies "nicht, wie es sich eigentlich gehört", mit der abschließenden dritten Lesung erfolgt.

Die Frist gesetzt hatte das Gericht vor drei Jahren: "Der Gesetzgeber ist verpflichtet, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen", schrieben die Richter in das Urteil vom 3. Juli 2008, (Az.: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07), doch daraus ist nun nichts geworden. Gesetzentwürfe vorgelegt hatten bislang die Fraktionen von SPD (17/5895), Linke (17/5896) und Grünen (17/4694), aber eben nicht die im Parlament die Mehrheit stellende Koalition - für die Opposition ein "Skandal", wie es die Linken-Parteivize Halina Wawzyniak formulierte. Sie warf der Koalition eine "Missachtung des Verfassungsgerichts und des Parlaments" vor und verwies darauf, dass man mit Ablauf des Tages kein verfassungsgemäßes Wahlrecht mehr habe. Ähnlich äußerten sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD- und der Grünen-Fraktion, Thomas Oppermann und Volker Beck. Der FDP-Abgeordnete Stefan Ruppert verwies im Gegenzug darauf, dass die von den Karlsruher Richtern gestellte Aufgabe "sehr kompliziert" gewesen sei, die Koalition aber jetzt "einen tollen Vorschlag" zur Lösung des Problems habe.

Dem Gericht zufolge verstößt das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil "ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann". Dieser paradoxe Effekt des "negativen Stimmgewichts" tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.

Als Lösung schlägt die Koalition vor, die bisher mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei abzuschaffen. Dadurch werde die Häufigkeit des Auftretens des negativen Stimmgewichts "erheblich reduziert", heißt es in der schwarz-gelben Vorlage. Krings sagte, Ursache des negativen Stimmgewichts sei die Verknüpfung der Landeslisten und die Lösung ihre Trennung. Nach dem Koalitionsvorschlag sollten 598 Bundestagsmandate auf die Bundesländer nach dem Kriterium der Wahlbeteiligung aufgeteilt werden. Danach würden die Mandate in jedem Bundesland entsprechend dem Wahlergebnis auf die einzelnen Parteien verteilt. Durch die "Kappung der Landeslisten" blieben indes "relativ viele Reststimmen übrig", die dann "eingesammelt werden und zusätzlich an die Landeslisten verteilt werden, die die meisten Reststimmen haben". Dies sei kein perfekter Vorschlag, aber die beste aller diskutierten Varianten.

Harsche Oppositionskritik

Das sah die Opposition gänzlich anders. Oppermann wertete die Koalitionsvorlage als "dürftiges Notkonstrukt, das den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in keiner Weise Rechnung trägt". Wawzyniak sah "erhebliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit" des Vorschlags, und Beck urteilte, der Gesetzentwurf sei keine Lösung des Problems: "Er ist verfassungswidrig und er ist schlecht gemacht."