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FÜnf FRAGEN ZUM: Breitband-Universaldienst

04.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
2 Min

98,5 Prozent der Haushalte haben einen Breitband-Internetanschluss von mindestens 1 Megabit pro Sekunde. Das ist fast Vollversorgung, sagt die Bundesregierung. Sie zweifeln diese Zahlen an. Warum?

Die zitierten Angaben stammen aus dem sehr ungenauen Breitbandatlas. Der beruht auf freiwilligen, nicht überprüften Unternehmensangaben und stellt theoretische Maximalwerte dar, die faktisch oftmals nicht erreicht werden. Nach Brancheneinschätzungen dürften die tatsächlichen Zahlen heute noch um etliche Prozentpunkte darunter liegen.

Warum wollen Sie Breitband-Internet als Universaldienst ins Telekommunikationsgesetz aufnehmen?

Wir müssen allen die Teilhabe am technischen Fortschritt ermöglichen. Menschen und Unternehmen sind immer stärker auf eine Versorgung mit schnellem Internet angewiesen. Auch im Beruf, in der Schule und in der Freizeit wird das oft vorausgesetzt. Ein Internetzugang gehört deshalb heute zur Daseinsvorsorge dazu, und zwar in allen Regionen.

Was bedeutet eigentlich ein Universaldienst für die Kunden?

Er kann darauf vertrauen, dass ihm die festgelegte Leistung in ganz Deutschland angeboten wird, wenn auch nicht kostenlos.

Können denn die dünn besiedelten Räume nicht heute schon durch neue Techniken wie LTE-Funk oder Satellit versorgt werden?

Sie könnten, werden es eben aber nicht vollständig! Wenn man den Ankündigungen der Mobilfunkunternehmen Glauben schenken darf, werden durch den bereits begonnenen LTE-Ausbau gut 99 Prozent der Haushalte bis 2012 mit einer Bandbreite von über drei Megabit pro Sekunde angeschlossen sein. Es verbleiben aber weiterhin "weiße Flecken". Das dürfen wir nicht länger hinnehmen. Gerade weil wir nun kurz vor dem Ziel einer flächendeckenden Abdeckung stehen.

Besteht nicht die Gefahr einer Überregulierung des Marktes? Warum schon wieder neue Regeln?

Es ist richtig, in erster Linie auf Wettbewerb zu setzen. Der wird durch einen Universaldienst gar nicht ausgehebelt. Aber wir müssen endlich auch dort, wo bislang aus Kostengründen keine Breitbandinvestitionen erfolgen, eine Lösung schaffen. Und zwar europarechtskonform, technologieneutral und ohne Marktverzerrungen. Das sieht der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion (17/5902) vor, nach einer Übergangsfrist ab 2013. Im Falle einer gesetzlichen Festschreibung hoffe ich darauf, dass die Unternehmen motiviert werden, den letzten Lückenschluss von sich aus vorzunehmen. Dann wären zusätzliche regulatorische Maßnahmen überflüssig. Es wäre schön, wenn wir das in einem übergreifenden Konsens jetzt hinbekämen. Der Universaldienst ist aber das notwendige Sicherheitsnetz.

Die Fragen stellte

Hans-Jürgen Leersch