Piwik Webtracking Image

Polizisten besser schützen

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
1 Min

RECHT

Das im Strafgesetz geregelte Strafmaß bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (zumeist Polizisten) soll von zwei auf drei Jahre angehoben werden. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag mit der Koalitionsmehrheit einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/4143) beschlossen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten gegen die Initiative; die SPD enthielt sich.

Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf damit begründet, dass Polizisten immer wieder Opfer von Gewalt würden. In den letzten Jahren habe es bei diesen Delikten eine Steigerung von mehr als 30 Prozent gegeben. Neu ist auch, dass das Strafgesetzbuch bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte "um andere gefährliche Werkzeuge", die schwere Verletzungen hervorrufen könnten, ergänzt wird. Auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte sollen Vollstreckungsbeamten gleichgestellt werden, um sie so vor gewalttätigen Behinderungen zu schützen. Im Strafgesetzbuch müsse auch geregelt sein, dass nicht nur Fahrzeuge der Polizei oder der Bundeswehr zu schützen sind, sondern auch solche von Feuerwehr oder Rettungsdiensten. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates (17/2165), der ähnliche Ziele verfolgte.