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Im Nebel des Lobbyismus

INTEREsSENVERTRETer Die SPD fordert ein verbindliches Register. Union und FDP kritisieren »Scheindebatte«

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
3 Min

Deutschland ist kein korruptes Land und Lobbyismus ist nicht per se etwas Schlechtes. So weit so gut. Doch bei dieser Feststellung endeten auch die Gemeinsamkeiten zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen, als sie am vergangenen Donnerstag über die Einführung eines Lobbyistenregisters debattierten. Zugrunde lag ein Antrag der SPD-Fraktion (17/6442), der in erster Lesung beraten wurde.

Es ist bereits der zweite Vorstoß der Sozialdemokraten in diesem Jahr, Lobbyismus, also die Vertretung von Interessen in der Politik, neu zu regeln. Im März hatte die Fraktion einen Antrag (17/5230) für mehr Transparenz beim Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung vorgelegt. In ihrem aktuellen Antrag fordern die Abgeordneten nun vom Bundestag, ein verbindliches Register für Lobbyisten einzuführen. In dieses sollen sich alle natürlichen und juristischen Personen eintragen müssen, die direkten Einfluss auf politische Abläufe nehmen wollen und dies nicht unentgeltlich tun. "Es geht aber um mehr", betonte der SPD-Abgeordnete Michael Hartmann: "Es geht um den Stellenwert des Parlamentarismus." Der Antrag ermögliche es dem Parlament, "Selbstheilungskräfte" zu entwickeln in Zeiten, in denen oft von einer Krise des Parlamentarismus die Rede sei.

Liste des Bundestages

Das Thema ist nicht neu. Bereits 1972 beschloss der Bundestag, eine "Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertreter" einzuführen. Damit war er das erste Parlament der Europäischen Gemeinschaft, das mit einem solchen Register versuchte, Interessenvertretung formaler und transparenter zu gestalten. In der Geschäftsordnung des Bundestages ist unter anderem festgelegt, dass nur solche Verbände an öffentlichen Anhörungen des Bundestages teilnehmen dürfen, die auf dieser Liste registriert sind. Im Mai 2011 waren es 2.110.

Die Sozialdemokraten kritisieren in ihrem Antrag diese Liste jedoch als unzureichend. Zum einen erfasse sie nur Verbände und lasse andere Akteure der Interessenvertretung außen vor. Zum anderen enthalte sie keine Angaben über die Herkunft und Höhe der für Lobbyarbeit aufgewendeten Mittel. Deshalb müsse künftig, so schreibt die Fraktion, der finanzielle Rahmen der Lobbytätigkeit offengelegt werden. Ferner müsse es eine Zuordnung zu einzelnen Auftraggebern geben, wenn die Interessenvertretung nicht auf eigenen Namen erfolgt.

Politisches Alltagsgeschäft

Eine detaillierte Aufschlüsselung des Auftragsvolumens von Unternehmen sei mit dem Datenschutz nicht vereinbar, kritisierte Manuel Höferlin (FDP). Er hatte aber noch ein grundsätzliches Problem. "Meinungsbildung in unserer Demokratie darf nicht reguliert werden", mahnte er mit Blick auf die Opposition, denn auch Grüne und Linke hatten Anfang des Jahres ein verbindliches Lobbyistenregister gefordert (siehe "Kompakt").

Bernhard Kaster (CDU/CSU) zweifelte ebenfalls an der Notwendigkeit eines solchen Registers. "Ihr Antrag ist ein Phantomantrag, der nichts mit unserer Arbeit zu tun hat", warf er den Sozialdemokraten vor. Wenn im Land tatsächlich der Eindruck entstehe, dass Abgeordnete nicht mehr in der Lage seien, verschiedene Interessen unabhängig abzuwägen, sei das zweifellos alarmierend. Aber: "Wir alle sind Interessenvertreter. Wir vertreten hier in Berlin zum Beispiel auch unsere Wahlkreise und damit wirtschaftliche Interessen", sagte Kaster.

Politik könne nicht anders funktionieren, "als dass alle ihre Positionen einbringen", stellte Konstantin von Notz von den Grünen fest. Doch Demokratie brauche Transparenz. Ein Lobbyistenregister diene deshalb dem "Selbstbehauptungsanspruch der Abgeordneten", sagte er. Als "überfällig" bezeichnete Raju Sharma (Die Linke) ein solches Register. "Lobbyismus ist eine Form gesellschaftlicher Beteiligung und es würde uns gut tun, diese transparenter zu gestalten", betonte der Abgeordnete.

Haftstrafen in den USA

In wenigen anderen Ländern existieren solche Transparenzregeln bereits: In den USA, die über ein verbindliches Lobbyistenregister verfügen, kann für Falschangaben eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Dort sind Lobbyisten gesetzlich verpflichtet, über ihre Auftraggeber, die betroffenen Gesetzgebungsvorhaben und geleistete Honorare Auskunft zu geben. Ähnlich in Kanada, wo eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren droht. Auf EU-Ebene, auf der es ebenfalls ein freiwilliges Registrierungssystem für die 15.000 Lobbyisten in Brüssel gibt, und in den meisten europäischen Mitgliedstaaten existieren dagegen keine Sanktionsmechanismen. Das EU-Parlament hatte sich aber bereits 2008 für ein verpflichtendes EU-Lobbyisten-Register ausgesprochen.