Piwik Webtracking Image

Kurz notiert

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
1 Min

6. Juli 2010 Der Fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig entscheidet, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) nach dem 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist (5 StR 386/09). Bis dahin galten Gentests an künstlich erzeugten Embryonen als verboten. Der BGH bestätigt damit ein Urteil des Landgerichts Berlin, das den Berliner Gynäkologen Matthias Bloechle freisprach, der sich wegen der Anwendung der PID selbst angezeigt hatte.

14. April 2011 Der Deutsche Bundestag befasst sich erstmals mit drei von fraktionsübergreifenden Parlamentariergruppen vorgelegten Gesetzentwürfen zur PID, die von einem strikten Verbot bis zu einer eingeschränkten Zulassung der umstrittenen Methode reichen.

25. Mai 2011 In einer öffentlichen Anhörung des federführenden Gesundheitsausschusses befragen die Abgeordneten vier Stunden lang zehn Sachverständige zu den Entwürfen. Zustimmung und Ablehnung einer PID-Zulassung halten sich die Waage.

29. Mai 2011 Der Gesundheitsausschuss beschließt Änderungen an zwei Entwürfen, ohne eine inhaltliche Empfehlung zu geben.

07. Juli 2011 Der Bundestag beschließt eine Zulassung der PID mit Auflagen.