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CO2-Speicherung gebilligt

UMWELT Bundestag beschließt Tests neuer Technologien

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
2 Min

Bis 2050 sollen die Emissionen von Kohlendioxid (CO2) in Deutschland um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Dieses Ziel will die Bundesregierung mit der unterirdischen Speicherung des Treibhausgases erreichen. Um für die Erprobung entsprechender Technologien einen Rechtsrahmen zu schaffen, brachte sie am Donnerstag einen Gesetzentwurf zur "Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid" (17/5750) im Bundestag ein. Dieser Entwurf wurde in einer namentlichen Abstimmung in der dritten Lesung mehrheitlich angenommen.

Die sogenannten CCS-Technologien (Englisch: Carbon Dioxide Capture and Storage) sollen den CO2-Ausstoß "aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre" verringern, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Sie könnten "zum Erreichen der Klimaschutzziele und zu einer möglichst sicheren, effizienten und umweltverträglichen Energieversorgung und Industrieproduktion beitragen".

Allerdings, auch das hält die Regierung fest, befänden sich die CCS-Technologien derzeit noch in Entwicklungsstadien und "sind deshalb auf ihre wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie auf ihre Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit sowie Natur und Umwelt hin" zu überprüfen. Darum müsse ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der "Untersuchung, Errichtung, Betrieb, Überwachung, Stilllegung und Übertragung der Verantwortung für Demonstrationsspeicher" regelt.

Der Gesetzentwurf wird von einem Änderungsantrag der CDU/CSU- und der FDP-Fraktionen ergänzt, der die rechtzeitige Information der Bevölkerung über Tests der CCS-Technologien in ihrer Nähe im Gesetz verankert. Um den Nutzwert der Erprobung von CCS-Technologien zu erhöhen fand zudem im Bundestag ein Antrag (17/3056) der Koalitionsfraktionen mehrheitliche Zustimmung, der die Erstellung einer Datenbank der "Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds, insbesondere für die geothermische Energiegewinnung" festlegt.

Im Vorfeld der Debatte forderte der Bundesrat die Regierung auf, die Rechtsgrundlagen so zu gestalten, dass den Ländern keine zusätzlichen Kosten entstehen. In ihrer Gegenäußerung (17/6264) hielt die Regierung fest, dass "Kostenrisiken für die Länder so weit wie möglich ausgeschlossen werden". Allerdings seien die Länder verpflichtet, ihre Umwelt- und Sicherheitsstandards so zu vollziehen, dass ein Schadensfall "nahezu ausgeschlossen" sei.