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Schwarz-gelber Alleingang

INNERES Koalition setzt ihren Vorschlag zum Wahlrecht durch

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
3 Min

Mehr als zweieinhalb Monate nach der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Novellierung des Wahlrechts hat der Innenausschuss grünes Licht für den Reformvorschlag der schwarz-gelben Koalition gegeben. Gegen die Stimmen der Opposition verabschiedete der Ausschuss am Mittwoch vergangener Woche den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/6290) in modifizierter Fassung. Gesetzentwürfe der SPD- (17/5895) sowie der Links- (17/5896) und der Grünen-Fraktion (17/4694) fanden keine Mehrheit. Die Vorlagen sollen am kommenden Donnerstag abschließend im Plenum behandelt werden.

Mit den Gesetzentwürfen reagierten die Abgeordneten auf ein Urteil des Verfassungsgerichts vom 3. Juli 2008, in dem der Gesetzgeber verpflichtet wurde, das Wahlrecht "spätestens bis zum 30. Juni 2011" zu reformieren. Wie die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung (Az: 2 BvC 1/07, 2 BvC 7/07) urteilten, verstößt das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil "ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann". Dieser paradoxe Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.

Keine Listenverbindungen

Nach dem Koalitionsentwurf soll die bisher mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei abgeschafft werden. Damit könnten die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet werden. Durch den Verzicht auf Listenverbindungen werde die Häufigkeit des Auftretens des negativen Stimmgewichts "erheblich reduziert". Ergänzt werden soll die Neuregelung "um eine Sitzverteilung auf der Grundlage von Sitzkontingenten der Länder, die sich nach der Anzahl der Wähler in den Ländern bestimmen".

Ist die Zahl der Zweitstimmen einer Partei, die in den 16 Ländern nicht zu einem Sitz geführt haben, größer als die im Bundesdurchschnitt für ein Mandat erforderliche Stimmenzahl, sollen zum Ausgleich weitere Mandate vergeben werden. Nach einem mit den Stimmen von Union und FDP im Ausschuss angenommenen Änderungsantrag der Koalition sollen dabei diese weiteren Sitze zunächst den Landeslisten einer Partei zugeteilt werden, auf die Überhangmandate entfallen sind.

Fristverletzung bedauert

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss, durch die Änderung werde eine tendenzielle Reduzierung der Überhangmandate erreicht. Zwar sei die Überschreitung der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ärgerlich, doch habe man einen guten Entwurf vorgelegt. Auch die FDP-Fraktion bedauerte, dass das Gesetzgebungsverfahren so spät beendet werde. Wie die Union wies sie die Oppositionsvorschläge für die Reform zurück. Mit dem Koalitionsentwurf werde dagegen das Problem ohne gravierende Wahlrechtsänderungen gelöst. Er sei ein verfassungsrechtlich sehr guter Vorschlag.

Klage angekündigt

Die SPD-Fraktion kritisierte, der Koalitionsvorschlag werde den Karlsruher Vorgaben nicht gerecht. Zudem mache der schwarz-gelbe Gesetzentwurf das Wahlrecht komplizierter und beseitige das negative Stimmgewicht nicht. Sie hielt zugleich der CDU/CSU vor, diese habe die Überhangmandate erhalten wollen. Auch Die Linke lehnte den Koalitionsvorschlag ab. Sie warb zugleich für eine umfassendere Reform des Wahlrechts. Die Grünen-Fraktion wandte sich gleichfalls gegen die Koalitionpläne und betonte mit Blick auf angedrohte Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, entschieden werde der Streitfall "in Karlsruhe".