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Landarzt, bitte kommen

GESUNDHEIT Die Bundesregierung setzt auf finanzielle Anreize. Die Opposition kritisiert Klientelpolitik

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
3 Min

Händeringend suchen schon heute niedergelassene Ärzte in ländlichen Regionen nach geeigneten Nachfolgern. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) mussten beispielsweise im vergangenen Jahr 420 Haus- und 32 Kinderarztpraxen schließen, weil kein Mediziner nachrücken wollte. In den kommenden Jahren dürfte sich das Problem verschärfen, denn nach Schätzungen der KBV gehen bis 2020 fast 67.000 Niedergelassene in den Ruhestand. Dass Handlungsbedarf besteht, darin sind sich Koalitions- und Oppositionsfraktionen einig. Wie gegengesteuert werden soll, ist dagegen höchst umstritten. Im Bundestag stand am vergangenen Freitag der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (17/6906) im Fokus.

Praxen übernehmen

"Wir wollen, dass der Landarzt für die Menschen nicht nur in einer idyllischen Vorabendserie kommt", umriss Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sein Ziel. Kernpunkt des Entwurfs sind Anreize für Mediziner, sich in unterversorgten Regionen neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. Ärzte, die aufs Land ziehen, sollen mehr verdienen als ihre Kollegen in Städten. Um eine wohnortnahe, flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen, sollen Landärzte von Maßnahmen der Budgetbegrenzung ausgenommen werden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sollen ferner die Möglichkeit erhalten, einen Strukturfonds einzurichten, aus dem sie "gezielte Maßnahmen für die Niederlassung ergreifen und finanzielle Anreize setzen", heißt es in dem Entwurf weiter.

Geld sei aber nur das eine, bemerkte Unions-Fraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) in der Debatte. Um Mediziner aufs Land zu locken, müsse mehr geschehen. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist im Regierungsentwurf etwa vorgesehen, dass sich Vertragsärztinnen nach einer Geburt nicht mehr nur sechs, sondern zwölf Monate lang vertreten lassen können. Außerdem soll die Residenzpflicht entfallen. Ärzte können dann in der Stadt wohnen und auf dem Land praktizieren, wie die FDP-Abgeordnete Christine Aschenberg-Dugnus erläuterte.

Die Regierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 200 Millionen Euro für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Vom Jahr 2013 an kommen dem Entwurf zufolge jährlich 120 Millionen Euro aufgrund der ebenfalls vorgesehenen Reform der vertragszahnärztlichen Vergütung hinzu. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Hier setzte die Opposition mit ihrer Kritik an. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bemängelte, das Gesetz stelle "ein Geschenk für ein paar Ärzte" dar, ohne dass sich die Versorgung für die Patienten verbessere. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Birgitt Bender, warf der Regierung vor, sich in dem Gesetzentwurf ausschließlich auf die Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte zu konzentrieren. Für diese werde "der Geldhahn" aufgedreht. Der Bundesgesundheitsminister schaue nur nach einer vermeintlichen FDP-Klientel. Das sei eine "politische Bankrotterklärung". Die Gesundheitsexpertin der Linksfraktion, Martina Bunge, sagte, "vollmundigen Ankündigungen" der Regierung folgten "keine oder falsche oder halbherzige Taten".

Fehlender Mut

Aus Sicht der Opposition packt die Regierung die Überversorgung mit Ärzten vor allem in Großstädten nicht konsequent an. Der Regierung fehle "der Mut", Ärzten in Ballungsräumen Honorarkürzungen zuzumuten, sagte die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Carola Reimann (SPD). Bunge hob hervor, die Regierung habe "bis heute nicht verstanden", dass der Ärztemangel auf dem Land in erster Linie auf "ein Verteilungsproblem" zurückgehe. Es sei "ein Unding", dass das meiste Geld dahin fließe, wo die meisten Ärzte niedergelassen seien, und nicht dahin, wo Ärzte dringend gebraucht würden. Sie empfahl der Koalition, den von ihrer Fraktion vorgelegten Antrag (17/3215) "zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung" zu berücksichtigen.

Bestätigt sehen sich die Oppositionsfraktionen durch Daten des GKV-Spitzenverbandes. Danach ist die Zahl der niedergelassenen Ärzte in den vergangenen 20 Jahren von rund 92.000 auf knapp 140.000 gestiegen.

Bahr konterte, er halte nichts davon, Ärzte in städtischen Gebieten mit Honorarkürzungen "zu demotivieren". Nach dem Entwurf sollen die KVen ein Vorkaufsrecht erhalten, wenn in überversorgten Gebieten die Nachbesetzung einer Praxis ansteht. Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn findet es richtig, auf Freiwilligkeit zu setzen. "Über ein Staatsdekret geht das nicht", sagte er. Im Ausschuss wird die Debatte darüber schon in dieser Woche fortgesetzt.