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Einsatz für Urheberschutz

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
1 Min

RECHT

Die Zahlung einer "angemessenen Vergütung" ist sowohl für die Nutzung vergriffener als auch verwaister Werke erforderlich. Darin waren sich Christian Sprang, Justiziar beim "Börsenverein der Deutschen Buchhandels" und Robert Staats von der "Verwertungsgesellschaft Wort" (VG) einig. Durch die Einbeziehung der VG Wort sei sichergestellt, dass die Belange der Urheber und sonstige Rechteinhaber gewahrt würden, gleichzeitig aber für die "privilegierten Einrichtungen angemessene und praktikable Nutzungsbedingungen" vorgesehen würden, betonte Staats weiter.

Neun Sachverständige ergriffen das Wort bei der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses zur Digitalisierung verwaister und vergriffener Werke am vergangenen Montag. Der Sachverständige Sprang forderte, eine gesetzliche Regelung für vergriffene und verwaiste Werke durch den Bundestag solle ausdrücklich auf Bücher beschränkt werden, die in Deutschland verlegt worden und erschienen sind. Umgekehrt solle die Bundesregierung darauf bestehen, dass in der gesamten EU das Ursprungslandprinzip strikt beachtet wird. Nur hinsichtlich deutscher Bibliotheken und Verwertungsgesellschaften hätten die hiesigen Verlage das "volle Vertrauen", dass Regelungen für die massenhafte Digitalisierung vergriffener und verwaister Bücher nicht missbraucht würden. Doch es gab auch Gegenstimmen: Die Sachverständigen Rainer Kuhlen, Informationswissenschaftler von der Universität Konstanz, und Till Kreutzer betonten übereinstimmend, dass sie eine Vergütung für die Nutzung im öffentlichen Interesse und durch entsprechende Institutionen nicht für erforderlich halten. Auch der Entwurf der EU-Kommission zu den verwaisten Werken sehe eine solche Vergütung nicht vor, wohl aber eine bei deren kommerziellen Nutzung.