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Stasi-Gesetz vor Verabschiedung

26.09.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
1 Min

KULTUR

Der Bundestag wird voraussichtlich am Freitag die achte Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes verabschieden und damit die Arbeit der Stasi-Unterlagenbehörde (BSTU) bis zum 31. Dezember 2019 verlängern. Ebenso verlängert und ausgeweitet werden sollen die Überprüfungsmöglichkeiten auf eine frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der DDR. Der Kulturausschuss gab dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP (17/5894) am vergangenen Mittwoch in einer geänderten Fassung grünes Licht. Die SPD und Die Linke stimmten gegen den Entwurf, die Grünen enthielten sich der Stimme.

Mit Hinweis auf die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses verschärften Union und Liberale ihren Gesetzentwurf noch einmal. Eine Stasi-Überprüfung im öffentlichen Dienst soll jetzt bereits ab der Gehaltsgruppe A9/E9 durch den Dienstherrn veranlasst werden können. SPD und Grüne, die eine Gesetzesnovelle prinzipiell befürworten, sind indes gegen eine Überprüfung ohne "tatsächliche Anhaltspunkte". Die Linke lehnt die Novelle insgesamt ab und fordert eine Überführung der Stasi-Akten in das Bundesarchiv.

Der geänderte Gesetzesentwurf sieht zudem ein Beschäftigungsverbot für frühere Stasi-Mitarbeiter beim BSTU vor. Die in der Behörde noch tätigen Stasi-Mitarbeiter sollen innerhalb des Bundesdienstes versetzt werden.