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Aus Plenum und Ausschüssen : Kommunen sollen reicher werden

04.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
2 Min

Soziales

Die Finanzlage der Kommunen soll sich nach den Plänen der Bundesregierung im kommenden Jahr verbessern. Deshalb hat sie einen Gesetzentwurf (17/7141) vorgelegt, der die Voraussetzungen dafür schaffen soll, und der am vergangenen Donnerstag vom Bundestag in erster Lesung beraten wurde.

Geplant ist, dass der Bund 2012 seine Beteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhöht und so die Kommunen bei diesen Ausgaben entlastet.

Ab 2013 soll die Bundesbeteiligung nochmals steigen, bis ab 2014 diese Ausgaben dann vollständig vom Bund übernommen werden. Für diesen zweiten Schritt bedürfe es jedoch eines eigenständigen weiteren Gesetzgebungsverfahrens, heißt es in dem Entwurf. Im Gegenzug zu dieser Entlastung senkt der Bund seine Beteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung.

Durch diese Neuregelung kommen auf ihn im Jahr 2012 Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro zu. Im Jahr 2013 steigt diese Summe auf 2,6 Milliarden Euro, 2014 auf 4 Milliarden Euro und 2015 auf 4,3 Milliarden Euro.

Ebenfalls zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen wurde ein Antrag der Fraktion Die Linke (17/6491) und ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7189).

Die Linke fordert, ein striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen im Grundgesetz festzuschreiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass immer, wenn die Kommunen durch den Bund zur Erfüllung staatlicher Aufgaben verpflichtet würden, gleichzeitig Regelungen über die Kostenfolgen getroffen werden.

Die Grünen fordern die Bundesregierung auf, auf weitere Steuersenkungen zu verzichten und auf diese Weise die kommunale Finanzsituation zu verbessern. Außerdem soll sie sich mehr als bisher bei den Kosten der Unterkunft für Bezieher von Arbeitslosengeld II beteiligen und die Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftssteuer ausbauen.