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Chancen für Zuwanderer

BILDUNG Anerkennung von Auslandsabschlüssen erleichtert

04.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
2 Min

Es war das große Projekt des Bildungsministeriums im Jahr 2011 und am Donnerstag hat es den Bundestag passiert: das Gesetz zur verbesserten Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Während die Koalitionsfraktionen den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6260) als "Meilenstein" lobten, kritisierte die Opposition unter anderem das Fehlen eines Rechtsanspruchs auf eine umfassende Beratung. Der Gesetzentwurf wurde in der Ausschussfassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Grünen bei Enthaltung der Fraktionen von SPD und Linke angenommen. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen (17/3048) zur Ausschöpfung des Fachkräftepotenzials wurde ebenfalls angenommen, ein SPD-Antrag (17/108), zwei Anträge der Linksfraktion (17/117, 17/6271) und zwei der Grünen (17/123, 17/6919) wurden dagegen abgelehnt. Der Bundestag folgte damit in allen Punkten der Beschlussfassung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/7218).

Wider den Fachkräftemangel

Mit dem Gesetz soll nicht nur die wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit Auslandsqualifikationen verbessert, sondern auch die Integration von Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt gefördert werden. Angesichts der demographischen Entwicklung und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels müssten die vorhandenen Qualifikationspotenziale besser genutzt werden, schreibt die Regierung in der Vorlage.

Der Gesetzentwurf sieht vor, zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von Auslandsqualifikationen einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im Zuständigkeitsbereich des Bundes zu schaffen.

Das Gesetz soll der Vereinheitlichung der Verfahren und Kriterien dienen und nimmt laut Regierung Bezug auf die Besonderheiten der einzelnen Berufsgesetze - etwa für Apotheker, Tierärzte oder Steuerberater. Das Gesetz gilt sowohl für die auf Bundesebene geregelten als auch für nicht-reglementierte Berufe.

Für die Umsetzung des Gesetzes sollen nach den Plänen der Regierung keine neuen Strukturen geschaffen werden. So werden im Bereich der nicht-reglementierten Berufe die bereits nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen - meist Kammern - auch weiter eingesetzt. Bei den reglementierten Berufen bleiben ebenfalls die bislang eingesetzten Stellen und Behörden zuständig. Für das Verfahren besteht nach Regierungsplänen die Möglichkeit, Gebühren zu erheben.