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Kein Schlussstrich

STASI-UNTERLAGEN-GESETZ Mit der achten Novelle weitet der Bundestag die Möglichkeiten der Überprüfung aus

04.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
6 Min

Zumindest an einem Punkt waren sich die Redner aller Fraktionen verbal einig: Es darf und wird keinen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des durch den Staatsicherheitsdienst der DDR begangenen Unrechts geben. Ob die achte Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, das der Bundestag am vergangenen Freitag nach einer emotionsgeladenen und hart geführten Debatte verabschiedete, dieser Aufarbeitung den richtigen Weg weist, darüber gehen die Meinungen jedoch weit auseinander.

Wie unterschiedlich sich die Standpunkte der Fraktionen zu der Gesetzesnovelle gestalten, zeigt bereits das Abstimmungsverhalten. Während die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP vorbehaltlos für das Gesetz stimmten, votierte Die Linke dagegen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wiederum enthielten sich der Stimme, da sie nur Teile des Gesetzes inhaltlich ablehnen.

Im Kern regelt die Novelle drei höchst unterschiedliche Bereiche: Zum einen wird das Recht auf Einsicht in die Stasi-Unterlagen für Opfer und deren Angehörige, für die Wissenschaft und die Medien garantiert und ausgeweitet. Das Recht auf Akteneinsicht ist weitestgehend unstrittig - auch wenn die Linksfraktion dafür plädiert, die Stasi-Unterlagen in das Bundesarchiv zu überführen und nicht mehr durch die Stasi-Unterlagen-Behörde aufarbeiten zu lassen.

Überprüfungen

Deutlich umstrittener ist die Ausweitung der Überprüfungsmöglichkeiten auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR. Zukünftig können alle Bediensteten im öffentlichen Dienst ab der Besoldungsgruppe A9 beziehungsweise Entgeltgruppe E9 auf eine solche Tätigkeit überprüft werden. An dieser Regelungen stören sich jedoch Sozialdemokraten und Grüne, auch wenn sie die Überprüfungen im öffentlichen Dienst prinzipiell befürworten. Sie wollen diese aber nicht ausweiten und nur erlauben, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte" für eine frühere Stasi-Tätigkeiten vorliegen.

Die Linksfraktion wiederum lehnt die Verlängerung insgesamt ab. Rosemarie Hein erklärte, selbst das Strafrecht kenne Verjährungsfristen. Bei der Aufarbeitung der Stasi-Vergangenheit gehe es jedoch nicht um strafrechtliche, sondern um eine moralische Schuld. Letztlich behindere das Gesetz eine Aufarbeitung.

Der Forderung von SPD und Grünen, die Überprüfung an einen konkreten Verdacht zu koppeln, widersprach die Unionsabgeordnete Beatrix Philipp (CDU) vehement. Es könne doch nicht angehen, argumentierte sie, dass der Dienstherr im öffentlichen Dienst weniger Möglichkeiten für eine Überprüfung habe wie faktisch jeder Journalist, der die Stasi-Akten einsehen könne. Philipp verwies auf entsprechende Fälle in Brandenburg.

Mit Nachdruck gegen die Ausweitung sprach sich Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) aus. Damit würden vor allem die Ostdeutschen unter eine Art Generalverdacht gestellt. Er habe den Eindruck, dass sich in der Koalition die Sichtweisen auf das begangene Unrecht in der DDR in den vergangenen 20 Jahren "radikalisiert" habe.

Prinzipiell können nach dem Gesetz auch alle anderen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes überprüft werden, "wenn Tatsachen den Verdacht" einer Tätigkeit für die Stasi "rechtfertigen". Auch Beschäftigte und ehrenamtliche Mitarbeiter in Gremien und Einrichtungen, "die mit der Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes oder der Herrschaftsmechnismen der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone befasst sind", müssen zukünftig mit einer Überprüfung rechnen.

Die Überprüfungsmöglicheiten im öffentlichen Dienst wären Ende des Jahres ausgelaufen. Mit der Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes werden sie bis zum 31. Dezember 2019 verlängert.

Beschäftigungsverbot

Völlig auseiander gehen die Ansichten über einen Passus im Gesetz, nachdem die derzeit noch in der Stasi-Unterlagen-Börde arbeitenden früheren Stasi-Mitarbeiter auch gegen ihren Willen innerhalb des Bundesdienstes versetzt werden können. Nach Angaben des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BSTU), Roland Jahn, sind derzeit noch 45 ehemalige Stasi-Mitarbeiter in seiner Behörde beschäftigt. Nach dem Gesetz soll für die Zukunft ein generelles Beschäftigungsverbot für frühere Mitarbeiter der Stasi gelten.

Die Redner der Koalitionsfraktionen verteidigten diese Regelung mit Nachdruck in der Debatte: Es sei eine "Zumutung" für die Opfer der Staatssicherheit, wenn sie bei einem Besuch in der Stasi-Unterlagenbehörde mit einem früheren Stasi-Mitarbeiter konfrontiert werden - und sei es nur, dass dieser an der Pforte sitzt. Der Gesetzgeber sei an dieser Stelle in erster Linie bei den Opfern, argumentierten Beatrix Philipp und Reiner Deutschmann (FDP).

Philipp verwies darauf, dass die betroffenen BSTU-Beschäftigten auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz innerhalb des Bundesdienstes versetzt würden, wenn dies zumutbar sei. Dabei würden auch "familiäre und persönliche Umstände berücksichtigt".

Forderung Jahns

Nach seinem Amtsantritt als neuer Leiter der Stasi-Unterlagen-Behörde hatte es Roland Jahn als "Schlag ins Gesicht der Opfer" bezeichnet, dass in der Behörde noch immer ehemalige Stasi-Mitarbeiter beschäftigt sind. Damit werde er sich nicht abfinden, befand Jahn und forderte eine Lösung des Problems. Als Bürgerrechtler in der DDR hatte er selbst unter Repressionen des SED-Regimes leiden müssen. Im Jahr 1983 war er nach sechsmonatiger Haft zwangsweise ausgebürgert worden.

Eine mögliche Konfrontation von Stasi-Opfern und früheren Stasi-Mitarbeitern wird auch in den Reihen der SPD und der Grünen als schwierig empfunden. Sie plädieren jedoch dafür, dieses Problem im Einvernehmen mit den betroffenen BSTU-Mitarbeitern zu regeln. Eine gesetzliche Vorgabe allerdings lehnten sie ab. Wolfgang Thierse bezeichnete dies als ein "de facto rückwirkendes Einzelfallgesetz". Dies sei rechtlich aber höchst problematisch. Für Wolfgang Wieland (Grüne) ist das Gesetz an dieser Stelle gar "verfassungswidrig". Die Antwort auf die Verbrechen der Stasi könne immer nur der Rechtsstaat sein. Thierse erinnerte zudem daran, dass die betroffenen 45 Mitarbeiter inzwischen seit 20 Jahren in der Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigt seien - und zwar ohne, dass sie sich in dieser Zeit etwas hätten zu Schulden kommen lassen. Dies müsse berücksichtigt werden.

Der Forderung nach einer einvernehmlichen Lösung mit den 45 BSTU-Mitarbeitern erteilte der FDP-Parlamentarier Patrick Kurth eine klar Absage. Dies sei ihnen in der Vergangenheit bereits mehrfach vergeblich angeboten worden. "Freiwillig gehen sie nicht", stellte der Liberale zornig fest. Sein Fraktionskollege Deutschmann fügte hinzu, nach 20 Jahren sei es höchste Zeit, dass dieser Missstand beendet werde.

Verlust des Konsens

Begleitet wurde das Ringen um die inhaltliche Ausgestaltung des Gesetzes durch das spürbare Unbehagen bei CDU/CSU und FDP einerseits und SPD und Bündnis 90/Die Grünen anderseits, dass seit Verabschiedung des ersten Stasi-Unterlagen-Gesetzes im Jahr 1991 der bislang vorhandene Konsens zwischen den vier Fraktionen über die Aufarbeitung der SED-Diktatur verloren gegangen ist. Um so deutlicher waren beide Seiten darum bemüht, sich dafür gegenseitig die Schuld zuzuweisen und gleichzeitig eine Rückkehr zu diesem Konsens einzufordern.

Es könne nicht sein, so empörte sich Wolfgang Thierse, dass die Koalition den Eindruck erwecke, die SPD wolle einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung des SED-Unrechts ziehen. Die Unionsabgeordnete Philipp hatte SPD und Grüne vorgeworfen, sie hätten sich von der ursprünglichen Intention des Stasi-Unterlagen-Gesetzes verabschiedet. Damals sei es darum gegangen, das Vertrauen bei den Bürgern in Ostdeutschland in die demokratischen Institutionen zu stärken.Wolfgang Wieland verwahrte sich genau wie Thierse gegen diesen Vorwurf. Nicht die Grünen und die Sozialdemokraten hätten den Konsens aufgekündigt, sondern die Koalition. Diese habe noch vor der Sommerpause versichert, eine Einigung über das Gesetz nicht an der Frage der ehemaligen Stasi-Mitarbeiter beim BSTU scheitern zu lassen.

Schadensbegrenzung

In der Abstimmung über die Gesetzesnovelle waren SPD und Bündnis 90/Die Grünen dann trotz aller Kritik um Schadensbegrenzung bemüht. Die Grünen beantragten, vor der Schlussabstimmung über die Novelle über die Einzelpunkte in der Beschlussempfehlung des Kulturausschusses (17/7170) zum Gesetzentwurf (17/5894) abstimmen zu lassen. So konnten die beiden Oppositionsfraktionen verdeutlichen, dass sie das Gesetz nicht prinzpiell ablehnen, sondern nur bestimmte Teilaspekte.

Die Sozialdemokraten zogen gar ihre ursprünglich angekündigte Ablehnung des Gesetzentwurfes zurück und enthielten sich in der Schlussabstimmung genau wie die Grünen der Stimme. So war am Ende der Debatte zumindest ein Konsens wieder hergestellt: Die Linksfraktion steht mit ihrer strikten Ablehnung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes allein.