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Disput um Antiterrorgesetze

GEHEIMDIENSTE Verlängerung von Befugnissen ist umstritten

24.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
2 Min

Die geplante Verlängerung der sogenannten Antiterrorgesetze stößt bei Experten auf ein unterschiedliches Echo. Dies wurde in der vergangenen Woche bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6925) deutlich. Damit sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) von 2007 vorgesehenen Evaluierung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Die Befugnisse sind bis zum 10. Januar 2012 befristet.

Dem Entwurf zufolge sollen einige Regelungen künftig entfallen und die übrigen nach dem TBEG befristeten "Eingriffsbefugnisse und Regelungen, die sich als unverzichtbar erwiesen haben", weitere vier Jahre erhalten bleiben.

Laut Vorlage sollen die Geheimdienste des Bundes künftig Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Außerdem soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht werden. Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle soll die Mitwirkung der sogenannten G 10-Kommission des Bundestages ausgeweitet werden.

Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis ist die Vorlage insgesamt "positiv zu bewerten". Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei fand den Gesetzentwurf "in der Grundausrichtung begrüßenswert". Der Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Alexander Eisvogel, bezeichnete den Entwurf "in seiner Gesamtheit als sehr gelungen". Heinrich Amadeus Wolff von der Europa-Universität Viadrina betonte, man müsse sehen, ob die G 10-Kommission noch hinreichend ausgestattet sei.

Der Staatsrechtler Martin Kutscha bezweifelte, dass Terrorismus die im Grundgesetz genannten Rechtsgüter, die vom Verfassungsschutz geschützt werden sollen, "im Normalfall beeinträchtigt". Der "home grown terrorism" scheine ihm ein Fall schwerer Kriminalität zu sein, für den die Polizei zuständig sei. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelte, dass durch zusätzliche Befugnisse des Verfassungsschutzes offensichtlich polizeiliche Tätigkeit erleichtert werden solle, die möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt erfolge. Der Verfassungsschutz sei aber nicht der "verlängerte Arm der Polizei". Der Freiburger Professor Ralf Poscher mahnte, wenn Geheimdiensten "die Befugnis eingeräumt werden soll, mit polizeilichem Befehl zu handeln", müsse ihre parlamentarische Kontrolle genauso weit greifen.