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Asylbewerber im Wartestand

24.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
1 Min

Arbeit und Soziales

Kinder von Asylbewerbern werden auch künftig keinen generellen Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben. Die SPD konnte sich mit einem entsprechenden Vorstoß nicht durchsetzen, ihren Antrag (17/6455) lehnte der Bundestag am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ab.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, beispielsweise Zuschüsse zu Klassenfahrten oder für den Kauf von Schulbedarf, erhalten derzeit Kinder von Arbeitslosengeld-II-Empfängern. Auch Kinder von Asylbewerbern haben einen Anspruch - aber erst, wenn sie bereits 48 Monate Zahlungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben. Die SPD-Fraktion wollte das ändern und allen Kindern von Asylbewerbern einen Rechtsanspruch auf diese Zuschüsse gewähren.

Unterstützung erhielt sie dabei von den anderen Oppositionsfraktionen. Bündnis 90/Die Grünen betonte, dass es um Flüchtlingskinder gehe, die für ihre Lage nicht verantwortlich seien und deren Situation dringend verbessert werden müsse. Als "völlig unerträglich" bezeichnete Die Linke diese Ungleichbehandlung.

Die Koalitionsfraktionen betonten dagegen, es sei Sache der Kommunen, über die Einbeziehung von Asylbewerberkindern in das Teilhabepaket zu entscheiden. Weitere Finanzmittel des Bundes für die Kommunen lehnten sie ab.