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Koalition macht bei der elektronischen Gesundheitskarte Dampf

GESUNDHEIT In 85 Änderungsanträgen zum Versorgungsstrukturgesetz stecken einige Elemente, die viele Versicherte unmittelbar betreffen. Eine Übersicht

24.10.2011
2023-08-30T12:16:50.7200Z
3 Min

Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP haben zum Regierungsentwurf eines Versorgungsstrukturgesetzes (17/6906, siehe Bericht "Geldspritze für Ärzte") 85 Änderungsanträge eingebracht. Darin geht es um einige Punkte, die viele Versicherte direkt betreffen, etwa die elektronische Gesundheitskarte oder Wartezeiten auf einen Arzttermin. Ein Überblick:

Elektronische Gesundheitskarte

Union und FDP drücken bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte aufs Tempo. Die Fraktionen schlagen in einem Änderungsantrag vor, dass nur die Krankenkassen, die die elektronische Gesundheitskarte bis Ende des Jahres 2012 an mindestens 70 Prozent ihrer Versicherten ausgegeben haben, im Jahr 2013 ihre Verwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahr erhöhen dürfen. Bislang gilt eine Regelung, wonach Kassen eine Kürzung ihrer Verwaltungsausgaben hinnehmen müssen, wenn sie im Jahr 2011 nicht an mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten die elektronische Gesundheitskarte ausgegeben haben.

Die elektronische Gesundheitskarte soll die bisherige Krankenversicherungskarte ersetzen. Das Projekt ist unter anderem aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken umstritten. Die Kassen haben inzwischen mit der Ausgabe der neuen Karten begonnen. Auf ihnen sind zunächst nur die Stammdaten der Versicherten festgehalten, also etwa Anschrift, Alter und Geschlecht. Später sollen, das Einverständnis des Versicherten vorausgesetzt, die Karten auch als elektronische Patientenakte fungieren, die von jedem behandelnden Arzt eingesehen werden kann.

Familienversicherung

Mit einem weiteren Antrag reagiert die Koalition auf die Einführung des freiwilligen Wehrdienstes und des Bundesfreiwilligendienstes zum 1. Juli dieses Jahres. Eine Verlängerung der Familienversicherung eines Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus war bisher möglich, wenn die Schul- oder Berufsausbildung wegen der Erfüllung der Wehrpflicht oder des Zivildienstes verzögert wurde. Nach dem Aussetzen der Wehrpflicht ist nun eine Verlängerung der Familienversicherung vorgesehen, wenn das Kind einen freiwilligen Wehrdienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leistet. Der Verlängerungszeitraum ist allerdings auf zwölf Monate begrenzt. Die Neuregelung stelle die Gleichbehandlung aller gesetzlich geregelten Freiwilligendienste sicher, begründet die Koalition diesen Schritt. Die Regelung solle auch dazu beitragen, das ehrenamtliche Engagement und die Freiwilligendienste zu fördern.

Haushaltshilfe

Bei der Gewährung von Haushaltshilfen im Krankheitsfall will die Koalition Hürden abbauen. Nach geltender Rechtslage können Kassen diese gewähren. Diese Kann- wird nach Vorstellung der Union und der FDP in eine Soll-Regelung überführt. Damit könne insbesondere von der Voraussetzung abgewichen werden, dass im Haushalt ein Kind leben muss, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, schreiben die Fraktionen zur Erläuterung.

Wartezeit auf Arzttermin

"Von Versicherten wird immer wieder kritisiert, dass es insbesondere beim Übergang von der haus- zur fachärztlichen Versorgung zu längeren Wartezeiten kommt", schreiben die Koalitionsfraktionen. "Vermeidbare Wartezeiten" auf einen Facharzttermin sollen nun "vermindert und die erlebte Versorgungsrealität der Patienten verbessert werden". Dazu soll klargestellt werden, dass die Aufgabe der kassenärztlichen Vereinigungen "auch eine angemessene und zeitnahe Zurverfügungstellung einer fachärztlichen Versorgung umfasst", heißt es in einem Antrag. Auf Landesebene soll geregelt werden, "welche Zeiten im Regelfall und im Ausnahmefall noch eine zeitnahe fachärztliche Versorgung darstellen".

Auch bei der Weiterbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt soll es künftig schneller gehen. Kliniken werden einem weiteren Antrag zufolge verpflichtet, "bei einer Anschlussbehandlung des Patienten für einen zeitnahen Behandlungstermin beim Facharzt Sorge zu tragen". mpi z