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»Wächter« gegen Anlagebetrug

24.10.2011
2023-09-22T09:21:26.7200Z
2 Min

FINANZEN

Die Bundesregierung soll im Interesse der Verbraucher einen "Finanzmarktwächter" einrichten. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (17/6503), der am Donnerstag vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde. Dazu soll die Regierung die Verbraucherzentralen mit der Aufgabe einer Interessenvertretung für Verbraucher auf den Finanzmärkten, den sogenannten Finanzmarktwächter, betrauen. Dafür soll die Regierung auch angemessene Haushaltsmittel bereitstellen.

Eine Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe ergeben, dass den Verbrauchern jährlich rund 20 Milliarden Euro Verluste durch falsche Finanzberatung entstehen, schreibt die Fraktion zur Begründung. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien falsch versichert oder würden Geldanlagen besitzen, die nicht ihrem Bedarf entsprechen. Auch im "Grauen Kapitalmarkt" würden viele Milliarden Euro verloren gehen.

Die Finanzmarktkrise habe erneut verdeutlicht, dass sich Anbieterseite und Kunden nicht auf Augenhöhe begegnen. Es gebe ein großes Ungleichgewicht zwischen den Verbrauchern auf der einen Seite und der Finanzwirtschaft auf der anderen Seite. Von den Verbraucherzentralen könnten die Anfragen mit dem derzeitigen Kapazitäten nicht bewältigt werden. Eine Erweiterung der Interessenvertretung der Verbraucher auf den Finanzmärkten sei daher dringend geboten, heißt es in dem Antrag.

Der Finanzausschuss stimmte am Mittwoch einer stärkeren Regulierung des "Grauen Kapitalmarktes" zu. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschloss der Ausschuss den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts (17/6051). Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab, die Linksfraktion enthielt sich.

Mit dem Gesetz werden die Pflichten für Banken und Sparkassen im regulierten Bereich des Kapitalmarktes auf Anbieter im "Grauen Markt" ausgedehnt. Dazu gehören das aufsichtsrechtliche Gebot, anlegergerecht zu beraten, Provisionen offen zu legen, über Beratungsgespräche ein Protokoll zu führen und dem Anleger zur Verfügung zu stellen. Die Berater müssen künftig für die Berufsausübung einen Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Als Aufsicht werden für sie nach dem Vorbild der Aufsicht über Versicherungsvermittler die Gewerbeämter zuständig sein.