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Kurz notiert

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
2 Min

Linksfraktion strebt legalen Haschisch-Konsum an

Die Linke setzt sich für den legalen Haschischkonsum in so genannten Cannabis-Clubs ein. In einem Antrag (17/7196), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag erstmals debattierte, fordert die Fraktion, den Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabiserzeugnissen zum Eigengebrauch zu legalisieren. Während der Handel mit Cannabispflanzen und -produkten laut Antrag weiterhin untersagt bleibt, werde der Eigenanbau von Cannabispflanzen erlaubt. Die Legalisierung des Eigenanbaus bildet auch die Grundlage für die von der Fraktion vorgeschlagenen Cannabis-Clubs.

Ruherechts-Entschädigung auf Pauschalen umgestellt

Die Ruherechts-Entschädigung nach dem Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wird auf Pauschalen umgestellt. Einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/6207) hat der Bundestag am Donnerstag angenommen und ist der Beschlussempfehlung des Familienausschusses (17/7424) gefolgt. Eine Ruherechts-Entschädigung wird gezahlt, wenn durch den dauerhaften Bestand eines Grabes dem Eigentümer des Grundstücks ein Vermögensnachteil entsteht. Die Regierung geht davon aus, dass 65 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs die Zahl der Kriegsgräber nicht mehr wesentlich steigt.

Neue Regeln für Strafregister-Informationen

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag einer Änderung des Bundeszentralregistergesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5224) sieht vor, neue Regelungen der EU zur Verbesserung des Austauschs von Strafregister-Informationen in das deutsche Recht zu überführen. Künftig werden alle in- und ausländischen Strafurteile in dem Strafregister des Mitgliedsstaates gespeichert, dessen Staatsangehörigkeit die verurteilte Person besitzt. Der Informationsaustausch soll in automatisierter Form erfolgen.

Amtsblatt der EU künftig online

Einstimmig hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/7144) zur elektronischen Fassung des Amtsblatts der Europäischen Union (EU) angenommen. Das Gesetz dient dazu, die rechtliche Voraussetzung für die Zustimmung des deutschen Vertreters im Rat zur Verordnung über die elektronische Veröffentlichung zu schaffen. Die Papierform des Amtsblatts soll durch die Online-Version als allein verbindliche Fassung abgelöst, die Druckfassung auf Fälle technischer Störungen beschränkt werden.