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Was Polizisten (nicht) tragen sollen

14.11.2011
2023-08-30T12:16:52.7200Z
2 Min

INNERES

Die Berliner Polizei hat sie, für Bundespolizisten gilt sie nicht: An der Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte scheiden sich die Geister. Das war auch bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses in der vergangenen Woche nicht anders, bei der es um einen Antrag der Linksfraktion (17/4682) ging, die Kennzeichnungspflicht auch für Angehörige der Bundespolizei einzuführen.

So nannte der frühere Berliner Polizeipräsident Dieter Glietsch als Hauptgrund für die Einführung einer individuellen Kennzeichnung bei der Hauptstadt-Polizei die Überzeugung, dass dies eine "selbstverständliche Geste der Service- und Kundenorientierung" sei. Polizeiliches Handeln im Rechtsstaat müsse "transparent und nachvollziehbar" sein. Wer von polizeilichen Maßnahmen betroffen sei, habe ein Anspruch, "grundsätzlich zu wissen, wer in seine Rechte eingreift". Professor Rafael Behr von der Hochschule der Polizei Hamburg argumentierte, es sei viel schwerer, einen eindeutig identifizierbaren Polizisten fälschlicherweise einer Straftat zu bezichtigen als eine unbekannte Gruppe. Joachim Rahmann von der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation Amnesty International wiederum sah in der Kennzeichnungspflicht eine Vorbedingung für effektive Ermittlungen bei Vorwürfen unverhältnismäßiger Gewaltanwendung durch Polizisten.

Dagegen vermochte Rüdiger Reedwisch von der DPolG-Bundespolizeigewerkschaft keine Notwendigkeit für eine solche Kennzeichnungspflicht zu erkennen. Er warnte, auch einprägsame Nummernkombinationen könnten missbräuchlich verwendet werden. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Bernhard Witthaut, betonte, seine Organisation sei "auf dem Weg zu sagen", sie habe kein Problem damit, wenn Kollegen auf freiwilliger Basis ein Namensschild tragen. Zu einer Kennzeichnungspflicht sage sie dagegen ein "klares Nein". Auch der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder, Jürgen Schubert, plädierte dafür, es beim freiwilligen Tragen einer Kennzeichnung zu belassen.