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Zukunft des Filmerbes

ARCHIVIERUNG Die Chancen und Risiken digitaler Technik

14.11.2011
2023-08-30T12:16:52.7200Z
2 Min

Braucht Deutschland ein Filmerbegesetz, das festlegt, welcher Film der Nachwelt erhalten bleiben soll? Diese und ähnliche Fragen hat der Kultur- und Medienausschuss vergangenen Mittwoch diskutiert. Der Regisseur Hans W. Geißendörfer und sechs weitere Experten waren geladen, um Fachfragen zum Thema "Filmerbe - Archivierung und Digitalisierung" zu beantworten.

Die Digitalisierung im audiovisuellen Bereich beschäftigt die Kultur- und Medienpolitiker schon seit geraumer Zeit. Sie wollen das deutsche Filmerbe einem möglichst breiten Publikum dauerhaft zugänglich machen und dabei die Interessen der Filmbranche, der Rechteinhaber und -verwerter, der Filmfördereinrichtungen, Archive und Stiftungen berücksichtigen. Der Ausschuss diskutierte mit den Experten die Möglichkeiten, wie der Bund die Sicherung, den Erhalt und die Zugänglichmachung des Filmerbes mit modernen technischen Verfahren bewerkstelligen kann.

Auswahl des Filmerbes

"Wenn das Filmerbe digitalisiert wird, muss eine Auswahl getroffen werden", schon allein aus Kostengründen, erklärte Rainer Rother, künstlerischer Direktor der Stiftung Deutsche Kinemathek. Es müssten allgemein gültige Kriterien festgelegt werden, denn es wäre falsch, "die tausend Bekanntesten zu nehmen, die jeder kennt und die bereits auf DVD erschienen sind". Rother warf die Frage auf, ob es eines Filmerbe-Gesetzes bedürfe. "Alles ist Kultur", betonte Regisseur Geißendörfer. "Manche Filme laufen Gefahr, kaputt zu gehen, wenn sie nicht digitalisiert werden", warnte er. Eberhard Junkersdorf von der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung ergänzte, dass viele alte Filme beispielsweise aus den 1920er-Jahren noch nicht einmal restauriert worden seien. Die Kosten für die Restauration würden bei etwa 750.000 Euro pro Film liegen.

Risiken digitaler Technik

Auch Filme aus neueren Zeiten seien bedroht, erklärte Jan Fröhlich, Experte für Nachbearbeitung. Es gebe neue Filme, von denen kein Negativ existiere, sondern nur digitale Kopien. "Solche Filme sind schon komplett verlorengegangen. Ich kenne kein Speichermedium, dem ich meine Daten länger als zehn Jahre anvertrauen würde. Das heißt, man muss alle sieben, acht Jahre umkopieren. Ein herkömmlicher Negativfilm bietet eine ganz andere physikalische Sicherheit", sagte er.

Margarete Evers von der Allianz Deutscher Produzenten geht davon aus, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die teils eigene Filme produzieren und an Kinoproduktionen beteiligt sind, ihr Material selbst archivieren. "Aber ob das zur Bewahrung des Filmerbes ausreicht, das kann ich nicht beurteilen."

Auf die Frage einer Abgeordneten, inwiefern unklare Rechtslagen die Digitalisierung behindern könnten, antwortete Paul Klimpel, Verwaltungsdirektor der Stiftung Deutsche Kinemathek, dass die Rechtelage in der Tat nicht immer eindeutig sei. Vor allem bei älteren Filmen könnte es zu Problemen kommen, beispielsweise bei der Ermittlung von Rechteinhabern.