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Kinderschutzgesetz tritt Anfang kommenden Jahres in Kraft

19.12.2011
2023-08-30T12:16:54.7200Z
2 Min

FAMILIE

Der Weg für Verbesserungen beim Kinderschutz ist frei. Bundestag und Bundesrat billigten Ende vergangener Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/6256) in der vom Vermittlungsausschuss beschlossenen Fassung (17/8130). Neu ist, dass der Bund die Familienhebammen unbefristet finanzieren wird und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, nur bis zum Jahr 2016. Außerdem gibt es mehr Geld für die so genannten frühen Hilfen. Für die Unterstützung junger Familien in schwierigen Lebenslagen stehen nach Angaben des Bundesrates in den kommenden beiden Jahren 30 beziehungsweise 45 Millionen Euro zur Verfügung, ab 2014 dauerhaft 51 Millionen.

Den Kompromiss hatten Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) und Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin, die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Manuela Schwesig, ausgehandelt. Das Gesetz kann zum 1. Januar 2012 in Kraft treten.

Vorrangiges Ziel des im Bundestag nunmehr mit den Stimmen aller Fraktionen bis auf die der Linken beschlossenen Gesetzes ist es, Kinder besser vor Misshandlungen, Verwahrlosung und Vernachlässigung zu schützen. Dies soll unter anderem mit Hilfe von Familienhebammen gewährleistet werden, die junge Mütter in schwierigen Lebenslagen unterstützen. Der Bund stellt dafür jährlich 30 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Angaben der Bundesregierung können so zehn Prozent aller Familien mit Neugeborenen betreut werden. Familienhebammen haben eine Zusatzausbildung, um junge Familien mit sozialen oder anderen Problemen wirksam zu helfen zu können. Als Kriterien für den Einsatz einer Familienhebamme gelten unter anderen eine Minderjährigen-Schwangerschaft, ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung und Suchterkrankungen.

Zusätzlich will die Regierung Geld für die Netzwerke früher Hilfen zur Verfügung stellen. In diesen Netzwerken arbeiten auf kommunaler Ebene beispielsweise Ärzte und Jugendämter zusammen, um die Gefährdung von Kindern frühzeitig zu erkennen.

Die Einigung beim Kinderschutzgesetz stieß auf breite Zustimmung. Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Miriam Gruß, etwa sagte, das Inkrafttreten des Gesetzes sei "ein großer Erfolg für die Kinder in diesem Land". Die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Ekin Deligöz wertete den Kompromiss als "Erfolg in der Nachspielzeit". Mit den jetzt vorgesehenen Neuerungen würden "gute Impulse auf verlässlicher Grundlage für die Kinderschutzarbeit vor Ort gegeben". Dagegen monierte die kinderpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Diana Golze, der Bund-Länder-Kompromiss sei "mehr als enttäuschend".